Lexikon der Realsteuern
Begriffe rund um Grundsteuer und Gewerbesteuer, jeweils mit Fundstelle im Gesetz und Abgrenzung zu verwandten Begriffen.
Alle Begriffe
- Abschlusszahlung
- Die Abschlusszahlung gleicht die Differenz zwischen Vorauszahlungen und der im Steuerbescheid festgesetzten Steuerschuld aus. Bei der Gewerbesteuer benennt sie § 20 Abs. 2 GewStG ausdrücklich, bei der Grundsteuer regelt § 30 GrStG denselben Vorgang ohne eigenen Begriff.
- Amtlicher Gemeindeschlüssel
- Acht Stellen, hierarchisch geordnet. Wie der Schlüssel aufgebaut ist, warum Gemeindenamen als Kennung versagen und was bei Fusionen passiert.
- Aufkommensneutraler Hebesatz
- Eine Rechengröße, kein Rechtsbegriff. Wie sie entsteht, warum sie für die Summe und nicht für das einzelne Grundstück gilt und wer entscheidet.
- Aussetzung der Vollziehung
- Einspruch und Klage hemmen die Zahlungspflicht nicht — die Aussetzung der Vollziehung ist das Mittel, das sie anhält. Voraussetzungen nach § 361 AO, Zuständigkeit im Gerichtsverfahren und die Wirkung auf den Folgebescheid.
- Baureifes Grundstück
- Wann ein Grundstück unbebaut ist, was zusätzlich für die Baureife verlangt wird und welche Hindernisse ausdrücklich nicht zählen.
- Berichtsjahr
- Der Bezugszeitraum einer Angabe, nicht ihr Erscheinungsdatum. Warum ein Hebesatz ohne Berichtsjahr keine Information ist.
- Betriebsstätte
- Betriebsstätte nach § 12 AO: welche Gemeinde die Gewerbesteuer erhält und warum der eingetragene Sitz dafür nicht entscheidet.
- Bodenwertmodell
- Zwei Angaben genügen: Fläche und Bodenrichtwert. Wie das Verfahren rechnet, welche Ermäßigungen gelten und warum die Bebauung außen vor bleibt.
- Bundesmodell
- Das wertabhängige Verfahren des Bundes: wie der Grundsteuerwert entsteht, welche Messzahlen gelten und warum mehrere Länder eigene Wege gehen.
- Einheitswert
- Der Einheitswert trug die Grundsteuer bis 2024 und wurde vom Bundesverfassungsgericht beanstandet. Warum er im Gewerbesteuergesetz trotzdem weitergilt.
- Einspruch
- Ein Monat ab Bekanntgabe — aber nur gegen Bescheide der Finanzbehörden. Warum beim Bescheid der Gemeinde ein anderer Weg gilt.
- Erbbaurecht und Grundsteuer
- Beim Erbbaurecht bilden Recht und Grundstück eine wirtschaftliche Einheit. § 261 BewG rechnet den Gesamtwert dem Erbbauberechtigten zu — und damit schuldet er die Grundsteuer, nicht der Eigentümer des Grund und Bodens.
- Erhebungszeitraum
- Der Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr, für das der Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt wird — bei unterjähriger Steuerpflicht abgekürzt nach § 14 GewStG, klar abgegrenzt vom statistischen Berichtsjahr.
- Erlass
- Welche Erlassgründe das Grundsteuergesetz kennt, wie die beiden Stufen funktionieren und warum der 31. März eine Ausschlussfrist ist.
- Festsetzungsverjährung
- Nach Fristablauf ist eine Festsetzung ausgeschlossen. Welche Fristen gelten, wann sie beginnen und warum die Bescheidkette sie verlängert.
- Fiktiver Hebesatz
- Ein rechnerischer Satz macht Gemeinden vergleichbar. Welche Werte gelten, warum sie seit 1970 stehen und wie weit sie von der Wirklichkeit entfernt sind.
- Flächenmodell
- Wertunabhängig statt wertabhängig: Wie Äquivalenzzahlen funktionieren, welche Ermäßigungen es gibt und warum der Bodenrichtwert keine Rolle spielt.
- Folgebescheid
- Warum der Bescheid der Gemeinde die Feststellungen übernehmen muss, wann er von Amts wegen geändert wird und was ein Einspruch am falschen Ort bewirkt.
- Gebietsstand
- Gemeindegebiete sind nicht fest. Warum jede saubere Statistik ihren Stichtag nennt und was das für Vergleiche bedeutet.
- Gemeindeverband
- Gemeinsame Verwaltung, getrennte Steuerhoheit. Warum im selben Verband verschiedene Hebesätze gelten und was das für die Suche bedeutet.
- Gewerbebetrieb
- Ein Gewerbebetrieb ist jede selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, die weder Land- und Forstwirtschaft noch freier Beruf ist. Kapitalgesellschaften gelten kraft Rechtsform stets als Gewerbebetrieb.
- Gewerbeertrag
- Wie der Gewerbeertrag aus dem Gewinn entsteht, welche Hinzurechnungen und Kürzungen gelten und warum er vom Gewinn abweicht.
- Gewerbesteuerbescheid
- Die Gemeinde setzt den Zahlbetrag fest, das Finanzamt den Messbetrag. Was im Bescheid steht, wie Vorauszahlungen abgerechnet werden und wo die Bindung liegt.
- Gewerbesteuerkürzung
- Die Gewerbesteuerkürzung nach § 9 GewStG mindert den Gewerbeertrag: für Grundbesitz seit 2025 in Höhe der gebuchten Grundsteuer, davor pauschal 1,2 Prozent des Einheitswerts, dazu die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen und weitere Tatbestände.
- Gewerbesteuerliche Organschaft
- Bei einer gewerbesteuerlichen Organschaft gilt die Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers. Steuerschuldner ist allein der Organträger, es ergeht ein einziger Messbescheid. Die Voraussetzungen richten sich nach §§ 14 und 17 KStG, der Messbetrag wird auf die Gemeinden zerlegt.
- Gewerbesteuermessbescheid
- Der Gewerbesteuermessbescheid setzt nach § 184 AO den Steuermessbetrag fest und bindet die Gemeinde. Was er enthält, wie er sich vom Gewerbesteuerbescheid unterscheidet und was der Gewerbesteuermessbetrag damit zu tun hat.
- Gewerbesteuerrückstellung
- Die Gewerbesteuerrückstellung ist handelsrechtlich Pflicht und steuerlich ohne Gewinnwirkung: § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB ordnet die Bildung an, § 4 Abs. 5b EStG nimmt dem Aufwand die Wirkung. Bewertet wird nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG, regelmäßig ohne Abzinsung.
- Gewerbesteuerumlage
- Ein Teil des Aufkommens geht an Bund und Land. Wie gerechnet wird und warum der Hebesatz sich aus der Formel herauskürzt.
- Gewerbesteuerzerlegung
- Gewerbesteuerzerlegung bedeutet, dass der Gewerbesteuermessbetrag auf mehrere Gemeinden verteilt wird, sobald ein Unternehmen dort Betriebsstätten unterhält. Maßstab ist im Regelfall das Verhältnis der Arbeitslöhne nach § 29 GewStG, nicht der Firmensitz.
- Gewogener Durchschnittshebesatz
- 106 Prozentpunkte Unterschied bei derselben Steuerart. Woher die Abweichung kommt, womit gewichtet wird und welche Zahl welche Frage beantwortet.
- Grundbetrag
- Die Größe, auf die der Hebesatz wirkt. Warum sie zeigt, wie viel Substanz eine Gemeinde hat, und wozu fiktive Hebesätze von 1970 gut sind.
- Grundlagenbescheid
- Ein Grundlagenbescheid bindet einen anderen Bescheid. Was das für Fristen bedeutet und warum der Folgebescheid von Amts wegen angepasst wird.
- Grundsteuer A
- Welche Betriebe erfasst werden, welche Steuermesszahl § 14 GrStG vorsieht und wie weit die Hebesätze auseinanderliegen.
- Grundsteuer B berechnen
- Grundsteuer B berechnen heißt: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl ergibt den Steuermessbetrag, die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an. Mit Rechenbeispiel und Median der Hebesätze, Berichtsjahr 2024.
- Grundsteuer C
- Was die Grundsteuer C ist, unter welchen Bedingungen § 25 Absatz 5 GrStG sie erlaubt und wie viele Gemeinden sie erheben.
- Grundsteuermessbescheid
- Grundsteuermessbescheid nach § 13 GrStG und § 184 AO: wer ihn erlässt, wie er sich vom Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert unterscheidet und warum die Gemeinde daran gebunden ist.
- Grundsteuerwert
- Seit 2025 ist der Grundsteuerwert die Bemessungsgrundlage. Wer ihn feststellt, in welchem Turnus und warum die Steuermesszahlen zugleich abgesenkt wurden.
- Hauptfeststellung
- Die Hauptfeststellung stellt die Grundsteuerwerte nach § 221 BewG alle sieben Jahre allgemein fest. Der Eintrag nennt Stichtag, Rechtsgrundlage, Abgrenzung zu Fortschreibung und Nachfeststellung und die Abweichungen einzelner Länder.
- Hauptveranlagung
- Die Hauptveranlagung setzt die Grundsteuermessbeträge aller Grundstücke zum selben Stichtag fest. Der Eintrag erklärt § 16 GrStG, die Sonderregel des § 36 GrStG für den 1. Januar 2025, den Siebenjahresrhythmus der Hauptfeststellung und die Abgrenzung zur Neuveranlagung.
- Haushaltssicherung
- Warum Haushaltsnot auf den Hebesatz durchschlägt, welche Grenze das Bundesverwaltungsgericht gezogen hat und was es offengelassen hat.
- Hebeberechtigte Gemeinde
- Nach § 4 GewStG ist die hebeberechtigte Gemeinde die Gemeinde, in der ein Unternehmen seine Betriebsstätte unterhält. Bei mehreren Betriebsstätten sind mehrere Gemeinden anteilig hebeberechtigt, die Zerlegung verteilt den Messbetrag.
- Hebesatz der Gewerbesteuer
- Der Hebesatz der Gewerbesteuer ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bundesweiter Median 380 % im Berichtsjahr 2024, unter 194 verschiedenen Werten über 10.754 Gemeinden, mit Fundstelle § 16 GewStG.
- Hinzurechnung
- Die Hinzurechnung nach § 8 GewStG schlägt Finanzierungsanteile wieder auf den Gewinn. Welche Quoten gelten, wie der Freibetrag von 200.000 Euro wirkt und was am Ende ankommt.
- Istaufkommen
- Nicht der festgesetzte, sondern der eingegangene Betrag. Warum Nachzahlungen und Erstattungen die Zahl verschieben und wofür sie trotzdem taugt.
- Kommunale Selbstverwaltung
- Das Hebesatzrecht steht im Grundgesetz. Was die Garantie umfasst, wo ihre Grenzen liegen und was das Bundesverfassungsgericht 2010 entschieden hat.
- Kommunaler Finanzausgleich
- Bedarf gegen Finanzkraft, gemessen mit rechnerischen Sätzen. Warum der tatsächliche Hebesatz außen vor bleibt und was das für die Gemeinde bedeutet.
- Kreisfreie Stadt
- Gemeinde und Kreis in einer Verwaltung. Was das bedeutet, warum Baden-Württemberg Stadtkreis sagt und weshalb der Kreisvergleich entfällt.
- Kreisumlage
- Landkreise erheben keine eigenen Steuern. Wie sie sich stattdessen finanzieren, warum das auf die Hebesätze durchschlagen kann und wer nichts zahlt.
- Ländermodelle
- Seit der Grundgesetzänderung von 2019 dürfen Länder abweichen. Welche drei Gruppen es gibt und warum ein Hebesatz-Vergleich über Ländergrenzen hinweg wenig aussagt.
- Median
- Die eine Hälfte liegt darüber, die andere darunter. Warum Ausreißer den Durchschnitt verschieben und hier durchgehend der Median steht.
- Nachveranlagung der Grundsteuer
- Die Nachveranlagung setzt nach § 18 GrStG den Grundsteuermessbetrag nachträglich erstmals fest: bei Nachfeststellung des Grundsteuerwerts oder wenn ein Befreiungsgrund wegfällt. Mit Zeitpunkten und Fundstellen.
- Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer, § 4 Abs. 5b EStG
- Die Gewerbesteuer ist nach § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgabe. Sie mindert damit weder den Gewinn noch ihre eigene Bemessungsgrundlage. Was das für Einzelunternehmen, Mitunternehmer und Körperschaften bedeutet.
- Nichtwohngrundstück
- Kein Begriff des Gesetzes, sondern eine Sammelbezeichnung. Welche vier Arten dazugehören, welche Schwellen gelten und warum die Trennlinie wichtig geworden ist.
- Nivellierungshebesatz
- Landesrecht statt Bundesstatistik. Wie der Satz die Steuerkraftmesszahl bestimmt und welchen Anreiz er in beide Richtungen setzt.
- Realsteuern
- Welche Steuern nach § 3 Absatz 2 AO Realsteuern sind, was sie zu Objektsteuern macht und warum sie gemeinsam erhoben werden.
- Realsteuervergleich
- Die einzige Quelle, die alle Hebesätze einheitlich führt. Was drinsteht, unter welcher Lizenz und warum sie nie den aktuellen Stand belegt.
- Reisegewerbe
- Ein Reisegewerbebetrieb hat keine Betriebsstätte, an die eine Gemeinde anknüpfen könnte. § 35a GewStG stellt deshalb auf den Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit ab und grenzt den Betrieb über die Erlaubnispflicht nach der Gewerbeordnung ab.
- Säumniszuschlag
- Wie sich der Zuschlag berechnet, warum ein einziger Tag einen vollen Monat auslöst und wann die Schonfrist greift.
- Schlüsselzuweisung
- Die Schlüsselzuweisung ist die allgemeine Zuweisung des Landes an eine Gemeinde. Sie ergibt sich aus Bedarfsmesszahl abzüglich Steuerkraftmesszahl, multipliziert mit der Ausgleichsquote. Gerechnet wird mit dem Nivellierungshebesatz, nicht mit dem Satz der Gemeinde.
- Steuergegenstand bei Gewerbesteuer und Grundsteuer
- Der Steuergegenstand legt fest, was bei Gewerbesteuer und Grundsteuer überhaupt besteuert wird: der Gewerbebetrieb nach § 2 GewStG, der Grundbesitz nach § 2 GrStG. Mit Reformbruch 2025 und Abgrenzung zum Steuerschuldner.
- Steuerkraft
- Was eine Gemeinde einnehmen könnte, wenn alle denselben Satz ansetzten. Warum dafür Sätze von 1970 benutzt werden und was der Wert nicht leistet.
- Steuermessbetrag
- Wie der Steuermessbetrag entsteht, warum er ein Grundlagenbescheid ist und wogegen sich ein Einspruch richten muss.
- Steuermesszahl
- Welche Steuermesszahlen für Gewerbe- und Grundsteuer gelten, warum sie in Prozent und Promille angegeben werden und wo Länder abweichen.
- Steuerschuldner
- Wer ist Steuerschuldner? Bei der Gewerbesteuer der Unternehmer nach § 5 GewStG, bei der Grundsteuer die Person, der das Grundstück laut § 10 GrStG zugerechnet ist. Mit Beispielgemeinden und Gesamtschuldner-Regel.
- Stundung
- Die Fälligkeit verschiebt sich, der Anspruch bleibt. Welche Voraussetzungen gelten, was das für Säumniszuschläge bedeutet und wer entscheidet.
- Unterschied Grundsteuer A und B
- Grundsteuer A gilt für Land- und Forstwirtschaft, Grundsteuer B für alle übrigen Grundstücke. Seit 2025 kommt die freiwillige Grundsteuer C für baureife Flächen hinzu – die Abgrenzung nach § 25 GrStG.
- Vorauszahlung
- Vorauszahlungen auf Gewerbesteuer und Grundsteuer sind nach § 19 GewStG und § 29 GrStG unterjährig fällig, viermal im Jahr, auf Basis der zuletzt festgesetzten Jahressteuer. Der neue Bescheid rechnet die Beträge ab.
- Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO
- Ein Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung bleibt offen: Die Festsetzung kann jederzeit geändert werden, ohne dass eine Änderungsvorschrift nötig ist. Jede Vorauszahlung steht nach § 164 Abs. 1 Satz 2 AO kraft Gesetzes unter diesem Vorbehalt.
- Was ist ein Gewerbegrundstück? Definition nach § 249 BewG
- Was ist ein Gewerbegrundstück? Das Bewertungsgesetz nennt es Geschäftsgrundstück: mehr als 80 Prozent betriebliche oder öffentliche Nutzfläche, bewertet im Sachwertverfahren nach §§ 258 bis 260 BewG – mit Folgen für die Grundsteuer B.
- Wohngrundstück
- Vier Grundstücksarten gelten als Wohngrundstück. Welche Schwellen das Bewertungsgesetz zieht und was die niedrigere Messzahl in Euro ausmacht.
- Zerlegungsanteil bei der Grundsteuer, § 22 GrStG
- Reicht ein Steuergegenstand über die Gemeindegrenze, teilt § 22 GrStG den Grundsteuermessbetrag in Zerlegungsanteile auf — bei Grundstücken nach Flächengröße, bei Land- und Forstwirtschaft nach dem Gemeindeanteil am Grundsteuerwert.
Das Glossar wird laufend erweitert. Jeder Eintrag nennt die Rechtsgrundlage mit Fundstelle und grenzt den Begriff gegen verwandte ab. Die Werte je Gemeinde stehen im Silo Gewerbesteuer und im Silo Grundsteuer, die Rechenwege in den Werkzeugen.