Redaktion: wer hinter hebesatzatlas.de steht
hebesatzatlas.de wird von Maik Möhring verantwortet, einem Publisher aus Ermatingen im Schweizer Kanton Thurgau. Er ist kein Steuerberater. Die Seite gibt festgesetzte Hebesätze und die Rechtslage mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Alle 10.786 Gemeindedatensätze stammen aus amtlichen Primärquellen.
Wer Zahlen zu Steuern veröffentlicht, muss sagen, wer dahintersteht und wo die Grenzen seiner Zuständigkeit liegen. Diese Seite tut das.
Wer die Inhalte verantwortet
Verantwortlich für Auswahl, Prüfung und Veröffentlichung ist Maik Möhring. Es gibt keine weitere Redaktion, keine Autorenrotation und keine erfundenen Zweitnamen unter den Beiträgen. Was hier steht, hat eine Person geschrieben und geprüft, und diese Person steht mit ihrem Namen darunter.
Der Betreiber ist Publisher und arbeitet seit Jahren mit strukturierten Datenbeständen und Suchmaschinenoptimierung. Er ist weder Steuerberater noch Rechtsanwalt und übt keine Tätigkeit aus, die dem Steuerberatungsgesetz unterliegt.
Warum hier nicht beraten wird
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist in Deutschland Angehörigen der steuerberatenden Berufe vorbehalten. hebesatzatlas.de bewegt sich bewusst außerhalb dieses Bereichs: Die Seite berichtet, welcher Hebesatz für welche Steuerart in welchem Berichtsjahr festgesetzt wurde und wo das amtlich nachzulesen ist. Sie sagt niemandem, was er in seinem Fall tun soll.
Konkret heißt das: keine Empfehlung zu einer Sitzverlegung, keine Aussage darüber, ob ein Bescheid richtig ist, keine Gestaltungsvorschläge und keine Ersparnisversprechen. Für die Festsetzung des Hebesatzes ist die Gemeinde zuständig, für den Steuermessbetrag das Finanzamt, für die Beurteilung eines Einzelfalls ein steuerlicher Berater.
Wie die Inhalte entstehen
Die Datenseiten werden aus geprüften amtlichen Beständen erzeugt, nicht einzeln von Hand geschrieben. Die redaktionellen Texte entstehen nach einem festen Regelwerk, das für jede Zahl Steuerart, Berichtsjahr, Primärquelle und Abrufdatum verlangt. Fehlt einer dieser vier Bestandteile, wird die Zahl nicht veröffentlicht.
Beim Schreiben und beim Aufbereiten der Daten kommen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Auswahl der Quellen, die Prüfung der Zahlen gegen die Primärquelle und die Freigabe liegen bei einem Menschen. Kein Wert wird von einem Sprachmodell übernommen; Antworten von Sprachmodellen sind auf hebesatzatlas.de ausdrücklich als Beleg ausgeschlossen. Die vollständigen Regeln stehen unter Methodik.
Wie oft aktualisiert wird
| Anlass | Rhythmus | Umfang |
|---|---|---|
| Neuer Jahrgang der amtlichen Statistik | jährlich | alle Gemeindewerte, Vorjahresspalte nachgezogen |
| Abgleich mit den Hebesatzsatzungen | vierteljährlich | die meistabgerufenen Gemeinden |
| Gesetzesänderung oder höchstrichterliche Entscheidung | anlassbezogen | betroffene Seiten mit Änderungshinweis |
Aktualisiert wird die bestehende Seite, nicht eine neue angelegt. Der alte Wert bleibt dabei sichtbar, weil die Frage, wie hoch ein Hebesatz früher war, auf einem Nachschlagewerk zum Gegenstand gehört.
Wie sich Fehler melden lassen
Hinweise auf abweichende Festsetzungen sind willkommen. Hilfreich ist die Fundstelle: Hebesatzsatzung, Amtsblatt oder Ratsbeschluss mit Datum. Jede Meldung wird gegen die Primärquelle geprüft. Bestätigt sie sich, wird der Wert mit neuem Stand übernommen und der bisherige Wert bleibt mit seinem Berichtsjahr sichtbar.
Häufige Fragen zur Redaktion
Ist hebesatzatlas.de eine steuerliche Beratung?
Nein. Die Seite gibt festgesetzte Hebesätze und die Rechtslage mit Fundstelle wieder. Eine Beurteilung des Einzelfalls gehört zum steuerlichen Berater.
Wer schreibt die Beiträge?
Maik Möhring, als einzige verantwortliche Person. Eine weitere Redaktion gibt es nicht.
Werden KI-Werkzeuge eingesetzt?
Ja, beim Schreiben und beim Aufbereiten der Daten. Quellenauswahl, Prüfung gegen die Primärquelle und Freigabe liegen bei einem Menschen. Als Beleg sind Antworten von Sprachmodellen ausgeschlossen.
Warum betreibt jemand aus der Schweiz ein deutsches Steuerportal?
Weil die Datenlage in Deutschland öffentlich, maschinenlesbar und schlecht erschlossen ist. Der Sitz des Betreibers ändert nichts an der Herkunft der Daten: Sie stammen ausschließlich aus deutschen amtlichen Quellen.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | Steuerberatungsgesetz | geltende Fassung | 10. September 2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 16 GewStG, § 25 GrStG | geltende Fassung | 10. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder | Hebesätze der Realsteuern in Deutschland | Berichtsjahr 2022 | 9. September 2026 |
Stand dieser Seite: 10. September 2026. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes.
Maik Möhring
Betreiber von hebesatzatlas.de. Kein Steuerberater. Diese Seite gibt die festgesetzten Hebesätze und die Rechtslage mit Fundstelle wieder.