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Grundsteuer B: Grundstücke und ihre Messzahlen

Grundsteuer B: abstrakte Darstellung rechteckiger Parzellen in Petrol, Sand und Ocker, ohne Text, ohne Personen, ohne erkennbare Gebäude
Grundsteuer B: abstrakte Darstellung rechteckiger Parzellen in Petrol, Sand und Ocker, ohne Text, ohne Personen, ohne erkennbare Gebäude (KI-generiertes Symbolbild)

Glossareintrag · Stand:

Kurz erklärt

Grundsteuer B ist die Grundsteuer auf Grundstücke, also auf bebautes und unbebautes Grundvermögen nach § 2 Nr. 2 GrStG. Die Steuermesszahl beträgt nach § 15 GrStG 0,31 Promille für bebaute Wohngrundstücke und 0,34 Promille für die übrigen. Der Median der Hebesätze lag im Berichtsjahr 2024 bei 400 %, über 10.734 Gemeinden.

Die wichtigsten Zahlen

  • Steuergegenstand: Grundstücke, § 2 Nr. 2 GrStG
  • Steuermesszahl 0,31 Promille für bebaute Wohngrundstücke, § 15 Abs. 1 GrStG
  • 0,34 Promille für unbebaute und für Nichtwohngrundstücke
  • Median der Hebesätze 400 %, Spanne 80 % bis 1.100 %
  • Belegt für 10.734 Gemeinden, Berichtsjahr 2024

Was unter den Steuergegenstand fällt

§ 2 Nr. 2 GrStG erfasst die Grundstücke im Sinne der §§ 243 ff. des Bewertungsgesetzes. Dazu zählen Einfamilienhäuser ebenso wie Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und unbebaute Flächen. Alles, was nicht Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist, gehört hierher — der Gegenbegriff steht im Eintrag zur Grundsteuer A.

Für baureife unbebaute Grundstücke können Gemeinden seit 2025 zusätzlich einen gesonderten, höheren Satz festsetzen. Näheres im Eintrag zur Grundsteuer C.

Welche Messzahl gilt

§ 15 Abs. 1 GrStG unterscheidet: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke, 0,31 Promille für bebaute Wohngrundstücke im Sinne des § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG und wieder 0,34 Promille für die übrigen bebauten Grundstücke. Daneben sieht die Vorschrift Ermäßigungen vor, etwa für geförderten Wohnraum und für Baudenkmäler.

Sieben Länder haben über die Öffnungsklausel eigene Modelle eingeführt und rechnen abweichend. Der Grundsteuer-Rechner sperrt diese Länder deshalb ausdrücklich, statt ein falsches Ergebnis auszuweisen.

Eigene Auswertung. Nach einer Auswertung von hebesatzatlas.de liegen für 10.728 Gemeinden beide Hebesätze der Grundsteuer vor. In 6.271 Fällen ist der im Silo Grundsteuer ausgewiesene Satz für Grundstücke höher als der für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, in 3.504 Fällen sind beide gleich hoch, und in 953 Fällen ist es umgekehrt. Der Median der Differenz beträgt 35 Prozentpunkte. Ein höherer Satz für Grundstücke ist damit die Regel, aber keineswegs zwingend.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die genannten Werte stammen aus dem Berichtsjahr 2024 und damit aus der Zeit vor der Grundsteuerreform. Zum 1. Januar 2025 hat sich die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt; aus einem Vergleich mit späteren Sätzen folgt keine Aussage über die Steuerlast.

Häufige Fragen zum Begriff Grundsteuer B

Was ist der Unterschied zur Grundsteuer A?
Der Steuergegenstand. Nr. 1 des § 2 GrStG erfasst land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Nr. 2 die Grundstücke. Beide haben eigene Messzahlen und eigene Hebesätze.

Gilt für Mietwohnungen ein eigener Satz?
Nein, es gibt einen Hebesatz je Gemeinde. Unterschiede entstehen über die Messzahl nach § 15 GrStG und den festgestellten Grundsteuerwert.

Können Gemeinden nach Nutzung unterscheiden?
Einzelne Länder haben dazu eigene Regelungen geschaffen. Ob und wie ein Land davon Gebrauch macht, steht im jeweiligen Landesgesetz.

Quellen

Rechtsgrundlagen zu diesem Eintrag
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesministerium der Justiz § 2 GrStG geltende Fassung 23. September 2026
Bundesministerium der Justiz § 15 GrStG geltende Fassung 23. September 2026
Bundesministerium der Justiz § 249 BewG geltende Fassung 23. September 2026
hebesatzatlas.de Eigene Auswertung des Realsteuervergleichs Berichtsjahr 2024 23. September 2026

hebesatzatlas.de gibt die Rechtslage mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest, den Hebesatz die Gemeinde, den Einzelfall beurteilt ein steuerlicher Berater. Weitere Begriffe im Glossar, die Quellenregeln unter Methodik.

Maik Möhring
Betreiber von hebesatzatlas.de. Kein Steuerberater. Diese Seite gibt die Rechtslage mit Fundstelle wieder.