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Steuerkraft: Substanz ohne Hebesatzpolitik

Steuerkraft: abstrakte Darstellung gleich hoher Vergleichsbalken über unterschiedlich breiten Grundflächen in Petrol und Sand, ohne Text, ohne Personen
Steuerkraft: abstrakte Darstellung gleich hoher Vergleichsbalken über unterschiedlich breiten Grundflächen in Petrol und Sand, ohne Text, ohne Personen (KI-generiertes Symbolbild)

Glossareintrag · Stand:

Kurz erklärt

Die Steuerkraft beschreibt, wie viel eine Gemeinde einnehmen könnte, wenn alle denselben Hebesatz ansetzten. Der Realsteuervergleich rechnet sie aus den Grundbeträgen mit fiktiven Sätzen von 180 Prozent bei der Grundsteuer A, 210 bei der Grundsteuer B und 250 bei der Gewerbesteuer. Diese Sätze sind seit 1970 unverändert.

Die wichtigsten Zahlen

  • Fiktive Hebesätze: Grundsteuer A 180 %, Grundsteuer B 210 %, Gewerbesteuer 250 %
  • Unverändert seit 1970
  • Berechnet aus den Grundbeträgen, nicht aus dem tatsächlichen Aufkommen
  • Die Hebesatzpolitik der einzelnen Gemeinde wird herausgerechnet
  • Liegt wegen gestiegener Hebesätze unter den tatsächlichen Einnahmen

Warum die Steuerkraft mit fiktiven Sätzen gerechnet wird

Ein Vergleich über das tatsächliche Aufkommen wäre zirkulär: Eine Gemeinde mit hohem Hebesatz erschiene finanzstark, obwohl sie womöglich nur wenig Substanz stärker belastet. Die fiktiven Sätze rechnen diese Entscheidung heraus und lassen übrig, was an Substanz da ist.

Grundlage sind die Grundbeträge, also die Summen der festgesetzten Messbeträge. Das Ergebnis heißt Realsteuerkraft und ist die Größe, an die der kommunale Finanzausgleich in den Ländern anknüpft.

Was der Wert nicht leistet

Weil die fiktiven Sätze seit 1970 nicht angepasst wurden, liegt die so berechnete Steuerkraft deutlich unter den tatsächlichen Einnahmen — die realen Hebesätze sind seither erheblich gestiegen. Der Realsteuervergleich nimmt das bewusst in Kauf, weil nur unveränderte Sätze eine Reihe über Jahrzehnte vergleichbar halten.

Für die Frage, was ein Betrieb oder ein Eigentümer zahlt, ist die Steuerkraft ohne Bedeutung. Dafür zählt allein der tatsächliche Hebesatz der Gemeinde.

Eigene Auswertung. Die fiktiven Sätze liegen weit unter der heutigen Wirklichkeit: 250 % gegenüber einem Median von 380 % bei der Gewerbesteuer und 210 % gegenüber 400 % bei der Grundsteuer B, Berichtsjahr 2024 über 10.754 beziehungsweise 10.734 Gemeinden. Bei der Grundsteuer B ist der reale Median damit fast doppelt so hoch wie der fiktive Satz. Die Werte je Gemeinde stehen im Silo Grundsteuer, die Verteilung in der Rangliste, der Rechenweg im Grundsteuer-Rechner.

Häufige Fragen zur Steuerkraft

Ist das dasselbe wie die Einnahmen?
Nein. Die Steuerkraft rechnet mit fiktiven Sätzen, die Einnahmen ergeben sich aus dem tatsächlichen Hebesatz.

Warum werden die fiktiven Sätze nicht angepasst?
Weil nur unveränderte Sätze den Vergleich über lange Zeiträume erlauben.

Beeinflusst der Hebesatz die Steuerkraft?
Nein, er wird gerade herausgerechnet.

Quellen

Rechtsgrundlagen und Datenquellen zu diesem Eintrag
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Statistisches Bundesamt Qualitätsbericht Realsteuervergleich EVAS 71231 23. Oktober 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder Regionaldatenbank Deutschland Berichtsjahr 2024 23. Oktober 2026
Bundesministerium der Justiz § 16 GewStG geltende Fassung 23. Oktober 2026
hebesatzatlas.de Eigene Auswertung des Realsteuervergleichs Stichtag 31.12.2024 23. Oktober 2026

hebesatzatlas.de gibt die Rechtslage und die Datenlage mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig, für den Hebesatz die Gemeinde. Weitere Begriffe im Glossar, die Quellenregeln unter Methodik.

Maik Möhring
Betreiber von hebesatzatlas.de. Kein Steuerberater. Diese Seite gibt die Rechtslage mit Fundstelle wieder.