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Grundbetrag: die Substanz hinter dem Hebesatz
Ein Grundbetrag ist die Summe aller Steuermessbeträge einer Gemeinde für eine Steuerart. Er ist die Größe, auf die der Hebesatz wirkt — Grundbetrag mal Hebesatz ergibt das Aufkommen. Im Realsteuervergleich dient er außerdem dazu, die Realsteuerkraft mit fiktiven Sätzen von 180, 210 und 250 Prozent zu berechnen.
Die wichtigsten Zahlen
- Summe der Steuermessbeträge einer Gemeinde je Steuerart
- Grundbetrag mal Hebesatz ergibt das Aufkommen
- Fiktive Hebesätze für die Realsteuerkraft: Grundsteuer A 180 %, Grundsteuer B 210 %, Gewerbesteuer 250 %
- Diese fiktiven Sätze sind seit 1970 unverändert
- Im Bestand von hebesatzatlas.de nicht enthalten
Wozu ein Grundbetrag gebraucht wird
Er trennt zwei Ursachen. Zwei Gemeinden können gleich viel einnehmen, obwohl die eine einen hohen Hebesatz auf wenig Substanz anwendet und die andere einen niedrigen auf viel. Erst der Grundbetrag zeigt, wie viel Substanz überhaupt da ist.
Er entsteht nicht aus einer eigenen Erhebung, sondern aus der Summe dessen, was die Finanzämter als Steuermessbeträge festgesetzt haben. Die Gemeinde beeinflusst ihn nicht; sie entscheidet allein über den Hebesatz.
Warum daraus die Realsteuerkraft gerechnet wird
Für den Vergleich der Finanzkraft wäre das tatsächliche Aufkommen ungeeignet, weil es von der Hebesatzpolitik jeder einzelnen Gemeinde abhängt. Der Realsteuervergleich wendet deshalb auf die Grundbeträge einheitliche fiktive Sätze an: 180 Prozent bei der Grundsteuer A, 210 bei der Grundsteuer B und 250 bei der Gewerbesteuer.
Diese Sätze sind seit 1970 unverändert. Das macht die Reihe über lange Zeiträume vergleichbar, führt aber dazu, dass die so berechnete Steuerkraft wegen gestiegener Hebesätze unter den tatsächlichen Einnahmen liegt.
Eigene Auswertung. Der Bestand von hebesatzatlas.de enthält die Hebesätze, nicht die Grundbeträge. Deshalb weist die Seite Mediane und Ranglisten aus, aber keinen gewogenen Durchschnittshebesatz — dafür wäre die Gewichtung mit den Grundbeträgen nötig. Ausgewiesen wird stattdessen der ungewichtete Median über 10.754 Gemeinden, bei der Gewerbesteuer 380 %. Die Werte je Gemeinde stehen im Silo Gewerbesteuer, der Rechenweg im Gewerbesteuer-Rechner.
Häufige Fragen zum Grundbetrag
Ist er dasselbe wie der Messbetrag?
Nein. Der Messbetrag gilt für einen Betrieb oder ein Grundstück, der Grundbetrag ist die Summe für eine ganze Gemeinde.
Kann eine Gemeinde ihn beeinflussen?
Nicht unmittelbar. Er ergibt sich aus den Festsetzungen der Finanzämter.
Steht er auf dieser Seite?
Nein. Der Bestand führt Hebesätze, keine Grundbeträge.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Statistisches Bundesamt | Qualitätsbericht Realsteuervergleich | EVAS 71231 | 21. Oktober 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder | Regionaldatenbank Deutschland | Berichtsjahr 2024 | 21. Oktober 2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 11 GewStG | geltende Fassung | 21. Oktober 2026 |
| hebesatzatlas.de | Eigene Auswertung des Realsteuervergleichs | Stichtag 31.12.2024 | 21. Oktober 2026 |
hebesatzatlas.de gibt die Rechtslage und die Datenlage mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig, für den Hebesatz die Gemeinde. Weitere Begriffe im Glossar, die Quellenregeln unter Methodik.
Maik Möhring
Betreiber von hebesatzatlas.de. Kein Steuerberater. Diese Seite gibt die Rechtslage mit Fundstelle wieder.