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Grundsteuer A: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Grundsteuer A: abstrakte Darstellung gestaffelter Feldstreifen in Petrol und Sand, ohne Text, ohne Personen, ohne Gebäude
Grundsteuer A: abstrakte Darstellung gestaffelter Feldstreifen in Petrol und Sand, ohne Text, ohne Personen, ohne Gebäude (KI-generiertes Symbolbild)

Glossareintrag · Stand:

Kurz erklärt

Grundsteuer A ist die Grundsteuer auf Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, dem ersten Steuergegenstand nach § 2 Nr. 1 GrStG. Die Steuermesszahl beträgt einheitlich 0,55 Promille nach § 14 GrStG, ohne jede Unterscheidung nach der Art der Nutzung. Der Median der Hebesätze lag im Berichtsjahr 2024 bei 345 %, erhoben über 10.736 Gemeinden.

Die wichtigsten Zahlen

  • Steuergegenstand: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, § 2 Nr. 1 GrStG
  • Steuermesszahl 0,55 Promille, § 14 GrStG
  • Bewertung nach den §§ 232 ff. BewG, Grundsteuerwert nach § 219 BewG
  • Median der Hebesätze 345 %, Berichtsjahr 2024
  • Spanne von 68 % bis 2.100 % über 10.736 Gemeinden

Was besteuert wird

Der Buchstabe steht für den ersten Steuergegenstand des Grundsteuergesetzes. § 2 Nr. 1 GrStG nennt die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft; alle übrigen Grundstücke fallen unter Nr. 2 und damit unter die Grundsteuer B.

Erfasst wird der Betrieb als wirtschaftliche Einheit, bewertet nach den §§ 232 ff. des Bewertungsgesetzes. Wohngebäude auf einem Hof gehören seit der Reform nicht mehr zu dieser Einheit, sondern werden dem Grundvermögen zugerechnet.

Wie hoch die Steuermesszahl ist

§ 14 GrStG nennt eine einzige Zahl: 0,55 Promille, angewandt auf den festgestellten Grundsteuerwert. Es gibt hier keine Unterscheidung nach Wohn- und Nichtwohnnutzung, wie sie § 15 GrStG für Grundstücke vorsieht.

Bei einem Grundsteuerwert von 200.000 Euro ergibt das einen Messbetrag von 110 Euro. Was daraus an Steuer wird, entscheidet der Hebesatz der Gemeinde — bei 345 % also 379,50 Euro im Jahr.

Eigene Auswertung. Nach einer Auswertung von hebesatzatlas.de weisen 10.736 Gemeinden für das Berichtsjahr 2024 einen Hebesatz für diese Steuerart aus. Der Median liegt bei 345 %, die Spanne reicht von 68 % bis 2.100 % und ist damit weiter als bei jeder anderen Realsteuer. Die Werte der einzelnen Gemeinden stehen im Silo Grundsteuer, nachrechnen lässt sich der eigene Fall im Grundsteuer-Rechner.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die genannten Werte stammen aus dem Berichtsjahr 2024 und damit aus der Zeit vor der Grundsteuerreform. Zum 1. Januar 2025 hat sich die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt; aus einem Vergleich mit späteren Sätzen folgt keine Aussage über die Steuerlast.

Häufige Fragen zum Begriff Grundsteuer A

Wer zahlt sie?
Eigentümer von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. Maßgeblich ist der Steuergegenstand nach § 2 Nr. 1 GrStG, nicht der Beruf des Eigentümers.

Warum ist die Messzahl niedriger als bei Grundstücken?
§ 14 GrStG setzt 0,55 Promille an, § 15 GrStG für Grundstücke 0,31 oder 0,34 Promille. Die Zahlen sind aber nicht vergleichbar, weil die Bewertungsverfahren auseinandergehen.

Gilt ein eigener Hebesatz?
Ja. Die Gemeinde setzt nach § 25 GrStG für jede Steuerart einen eigenen Hebesatz fest.

Quellen

Rechtsgrundlagen zu diesem Eintrag
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesministerium der Justiz § 2 GrStG geltende Fassung 23. September 2026
Bundesministerium der Justiz § 14 GrStG geltende Fassung 23. September 2026
Bundesministerium der Finanzen Grundsteuer-Richtlinien zu § 14 GrStG Ausgabe 2022–2025 23. September 2026
hebesatzatlas.de Eigene Auswertung des Realsteuervergleichs Berichtsjahr 2024 23. September 2026

hebesatzatlas.de gibt die Rechtslage mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest, den Hebesatz die Gemeinde, den Einzelfall beurteilt ein steuerlicher Berater. Weitere Begriffe im Glossar, die Quellenregeln unter Methodik.

Maik Möhring
Betreiber von hebesatzatlas.de. Kein Steuerberater. Diese Seite gibt die Rechtslage mit Fundstelle wieder.