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Bodenwertmodell: Bewertung allein nach dem Boden
Das Bodenwertmodell ist das Bewertungsverfahren der Grundsteuer in Baden-Württemberg. Es multipliziert allein die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert; ob und wie das Grundstück bebaut ist, bleibt dabei außer Betracht. Die Steuermesszahl beträgt 1,3 Promille und ermäßigt sich bei überwiegender Wohnnutzung um 30 Prozent auf 0,91 Promille.
Die wichtigsten Zahlen
- Grundsteuerwert: Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert
- Steuermesszahl 1,3 Promille
- Ermäßigung um 30 Prozent bei überwiegender Wohnnutzung, also 0,91 Promille
- Weitere Ermäßigung bei Landeswohnraumförderung und Kulturdenkmälern
- Rechtsgrundlage: Landesgrundsteuergesetz vom 4. November 2020
Wie das Bodenwertmodell rechnet
Es braucht nur zwei Angaben. Die Fläche des Grundstücks wird mit dem Bodenrichtwert multipliziert, den die örtlichen Gutachterausschüsse ermitteln. Das Ergebnis ist der Grundsteuerwert. Ob und wie das Grundstück bebaut ist, geht in diese Rechnung nicht ein.
Ein Beispiel: 1.000 Quadratmeter bei einem Bodenrichtwert von 400 Euro ergeben einen Grundsteuerwert von 400.000 Euro. Mit 1,3 Promille sind das 520 Euro Messbetrag; bei einem Hebesatz von 365 % ergibt das 1.898 Euro Grundsteuer im Jahr. Bei überwiegender Wohnnutzung würde stattdessen mit 0,91 Promille gerechnet.
Was hinter der Beschränkung auf den Boden steht
Der Gesetzgeber begründet die Beschränkung damit, dass der Bodenwert das lageabhängige Nutzungspotenzial eines Grundstücks abbildet. Wer eine gut gelegene Fläche unbebaut lässt, zahlt damit ebenso viel wie der Nachbar mit Mehrfamilienhaus — das ist gewollt und zugleich der meistkritisierte Punkt des Verfahrens.
Für die Grundsteuer A gilt in Baden-Württemberg ein Ertragswertverfahren, das dem Bundesrecht weitgehend entspricht. Das wertabhängige Gegenmodell beschreibt der Eintrag zum Bundesmodell, das wertunabhängige der zum Flächenmodell; den Rechenweg des Bundesrechts zeigt der Grundsteuer-Rechner.
Eigene Auswertung. Auch hier bestimmt die Gemeinde die letzte Stufe. Nach einer Auswertung von hebesatzatlas.de liegt der bundesweite Median der Hebesätze der Grundsteuer B im Berichtsjahr 2024 bei 400 %, die Spanne reicht von 80 % bis 1.100 % über 10.734 Gemeinden. Weil die Bemessungsgrundlagen der Modelle verschieden aufgebaut sind, sagt ein Vergleich der Hebesätze zwischen Ländern mit unterschiedlichen Modellen nichts über die Steuerlast. Die Werte je Gemeinde stehen im Silo Grundsteuer.
Häufige Fragen zum Begriff Bodenwertmodell
Spielt das Gebäude eine Rolle?
Für die Bewertung nicht. Die Nutzung wirkt erst auf der zweiten Stufe über die ermäßigte Steuermesszahl.
Wo steht der Bodenrichtwert?
Er wird von den örtlichen Gutachterausschüssen ermittelt und ist über das Bodenrichtwertsystem des Landes abrufbar.
Gilt das Verfahren auch für die Grundsteuer A?
Nein. Dort wird ein Ertragswertverfahren angewandt, das dem Bundesrecht weitgehend entspricht.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg | Fragen und Antworten zur Grundsteuer | laufend | 3. Oktober 2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 25 GrStG | geltende Fassung | 3. Oktober 2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 221 BewG | geltende Fassung | 3. Oktober 2026 |
| hebesatzatlas.de | Eigene Auswertung des Realsteuervergleichs | Berichtsjahr 2024 | 3. Oktober 2026 |
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Maik Möhring
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