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Nichtwohngrundstück: Sammelbegriff für vier Arten
Nichtwohngrundstück ist kein Begriff des Gesetzes, sondern die gebräuchliche Sammelbezeichnung für die Grundstücksarten 5 bis 8 nach Paragraf 249 Absatz 1 im Bewertungsgesetz: Teileigentum, Geschäftsgrundstück, gemischt genutztes Grundstück und sonstiges bebautes Grundstück. Für alle vier gilt die Steuermesszahl von 0,34 Promille statt der 0,31 Promille bei Wohnnutzung.
Die wichtigsten Punkte
- Sammelbegriff für die Nummern 5 bis 8 des § 249 Abs. 1 BewG
- Steuermesszahl 0,34 Promille, § 15 Abs. 1 GrStG
- Geschäftsgrundstück: mehr als 80 Prozent betriebliche oder öffentliche Nutzung
- Gemischt genutzt: teils Wohnen, teils Betrieb, ohne die 80-Prozent-Schwelle
- Sonstiges bebautes Grundstück ist die Auffangkategorie
Welche Arten darunterfallen
Teileigentum ist nach § 249 Abs. 6 BewG das Sondereigentum an Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen — etwa eine Praxis oder ein Ladenlokal im Wohnhaus. Ein Geschäftsgrundstück liegt nach Abs. 7 vor, wenn mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen.
Gemischt genutzte Grundstücke nach Abs. 8 sind der Zwischenfall: teils Wohnen, teils Betrieb, aber keine der Schwellen erreicht. Die sonstigen bebauten Grundstücke sind die Auffangkategorie; das amtliche Handbuch nennt dafür etwa selbständige Garagengrundstücke und Wochenendhäuser, die nicht dauernd bewohnt werden können.
| Nummer | Grundstücksart | Messzahl |
|---|---|---|
| 1 | Einfamilienhaus | 0,31 ‰ |
| 2 | Zweifamilienhaus | 0,31 ‰ |
| 3 | Mietwohngrundstück | 0,31 ‰ |
| 4 | Wohnungseigentum | 0,31 ‰ |
| 5 | Teileigentum | 0,34 ‰ |
| 6 | Geschäftsgrundstück | 0,34 ‰ |
| 7 | gemischt genutztes Grundstück | 0,34 ‰ |
| 8 | sonstiges bebautes Grundstück | 0,34 ‰ |
Wo der Begriff Nichtwohngrundstück praktisch auftaucht
Die Zusammenfassung hat zwei Anlässe. Zum einen unterscheidet § 15 GrStG die Messzahl nur zwischen den Nummern 1 bis 4 und den übrigen. Zum anderen knüpfen mehrere Länder ihre Ländermodelle und einzelne Gemeinden ihre differenzierten Hebesätze an genau diese Trennlinie an.
Ob eine Gemeinde zwei Sätze festsetzen darf, ist gerichtlich noch nicht abschließend geklärt. Der Stand steht im Ratgeber zu den differenzierten Hebesätzen. Ob ein Grundstück als Nichtwohngrundstück gilt, entscheidet in jedem Fall das Finanzamt, nicht die Gemeinde. Die Auswirkung auf den eigenen Fall lässt sich im Grundsteuer-Rechner nachrechnen.
Eigene Auswertung. Der Unterschied zwischen 0,31 und 0,34 Promille beträgt rund neun Prozent des Messbetrags. Der Hebesatz bewegt sich in ganz anderen Größenordnungen: Nach einer Auswertung von hebesatzatlas.de reichen die Sätze der Grundsteuer B im Berichtsjahr 2024 über 10.734 Gemeinden von 80 % bis 1.100 %, bei einem Median von 400 %. Der Standort wiegt damit weit schwerer als die Grundstücksart. Die Werte je Gemeinde stehen im Silo Grundsteuer, die Verteilung in der Rangliste.
Häufige Fragen zum Begriff Nichtwohngrundstück
Steht der Begriff im Gesetz?
Nein. Das Bewertungsgesetz kennt acht Grundstücksarten; die Zusammenfassung der Nummern 5 bis 8 ist eine Bezeichnung aus der Praxis.
Wohin gehört ein Wohnhaus mit Laden im Erdgeschoss?
Das hängt vom Flächenverhältnis ab. Über 80 Prozent Wohnfläche ergibt ein Mietwohngrundstück, über 80 Prozent Ladenfläche ein Geschäftsgrundstück, dazwischen ein gemischt genutztes.
Wohin gehört eine einzelne Garage?
Ein selbständiges Garagengrundstück ist nach dem amtlichen Handbuch ein sonstiges bebautes Grundstück, sofern es nicht betrieblich genutzt oder einer anderen wirtschaftlichen Einheit zugeordnet wird.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | § 249 BewG | geltende Fassung | 5. Oktober 2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 15 GrStG | geltende Fassung | 5. Oktober 2026 |
| Bundesministerium der Finanzen | Amtliches Handbuch zu § 249 BewG | Ausgabe 2022–2025 | 5. Oktober 2026 |
| hebesatzatlas.de | Eigene Auswertung des Realsteuervergleichs | Berichtsjahr 2024 | 5. Oktober 2026 |
hebesatzatlas.de gibt die Rechtslage mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Die Einordnung nimmt das Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid vor, den Hebesatz setzt die Gemeinde fest, den Einzelfall beurteilt ein steuerlicher Berater. Weitere Begriffe im Glossar, die Quellenregeln unter Methodik.
Maik Möhring
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