Start› Lexikon der Realsteuern› Hebesatz
Hebesatz: Wirkung, Festsetzung und Fundstelle
Der Hebesatz ist der Prozentsatz, mit dem eine Gemeinde den Steuermessbetrag multipliziert. Er wirkt nicht auf den Gewinn oder den Grundstückswert, sondern auf den vom Finanzamt festgesetzten Messbetrag. Für die Gewerbesteuer regelt ihn § 16 GewStG, für die Grundsteuer § 25 GrStG. Bundesweit liegt der Median bei 380 %, Berichtsjahr 2024.
Was ein Hebesatz ist
Er ist der letzte Rechenschritt bei Gewerbe- und Grundsteuer. Das Finanzamt ermittelt den Steuermessbetrag, die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an und erlässt den Steuerbescheid. Zwei Behörden, zwei Bescheide, ein Betrag.
Weil er auf den Messbetrag wirkt und nicht auf den Gewinn, bedeutet eine Differenz von 40 Prozentpunkten nicht 40 Prozent mehr Steuer. Bei einem Messbetrag von 3.500 Euro sind 40 Prozentpunkte genau 1.400 Euro.
Wer ihn festsetzt
Die Gemeinde, durch Satzung. Das ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz. Für die Gewerbesteuer schreibt § 16 Absatz 4 GewStG einen Mindesthebesatz von 200 % vor; eine Obergrenze nennt das Gesetz nicht. Für die Grundsteuer gibt es keinen bundesweiten Mindesthebesatz.
Wie viele verschiedene Hebesätze es gibt
Der eigene Datenbestand zeigt, wie fein die Gemeinden abstufen: Für das Berichtsjahr 2024 kommen unter den 10.754 Gemeinden mit belegtem Wert 194 verschiedene Gewerbesteuer-Hebesätze vor. Der häufigste ist 380 %, festgesetzt von 2.486 Gemeinden. Den gesetzlichen Mindestwert von 200 % nutzen genau zwei. Die vollständige Verteilung steht in der bundesweiten Rangliste.
Was die Zahl nicht verrät
Ein Vergleich zweier Gemeinden sagt für sich genommen wenig über die Belastung eines Unternehmens aus. Entscheidend ist, wo die Betriebsstätte liegt; bei mehreren wird der Messbetrag nach den §§ 28 ff. GewStG auf die beteiligten Gemeinden verteilt. Erst danach steht fest, welcher Prozentsatz auf welchen Anteil wirkt. Mehr dazu unter Zerlegung und Betriebsstätte.
Wo der geltende Wert steht
In der Hebesatzsatzung der Gemeinde. Die amtliche Statistik gibt den Stand ihres Berichtsjahrs wieder; weicht die Satzung davon ab, gilt die Satzung. Die Werte je Gemeinde stehen im Silo Gewerbesteuer und im Silo Grundsteuer.
Häufige Fragen zum Begriff Hebesatz
Auf welche Größe wirkt der Hebesatz?
Auf den Steuermessbetrag, nicht auf den Gewinn oder den Grundstückswert. Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest.
Gibt es eine Obergrenze für den Hebesatz?
Nein. § 16 Absatz 4 GewStG nennt für die Gewerbesteuer einen Mindesthebesatz von 200 %, eine Höchstgrenze sieht das Gesetz nicht vor.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | § 16 GewStG | geltende Fassung | 11. September 2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 25 GrStG | geltende Fassung | 11. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder | Realsteuervergleich, Berichtsjahr 2024 | geltende Fassung | 11. September 2026 |
hebesatzatlas.de gibt die Rechtslage mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Steuermessbetrag das Finanzamt, für den Einzelfall ein steuerlicher Berater. Weitere Begriffe im Lexikon, die Regeln unter Methodik.