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Fiktiver Hebesatz: Rechengröße statt Wirklichkeit
Ein fiktiver Hebesatz ist ein rechnerischer Satz, der an die Stelle des tatsächlichen tritt, um Gemeinden vergleichbar zu machen. Der Realsteuervergleich setzt dafür 180 Prozent bei der Grundsteuer A, 210 bei der Grundsteuer B und 250 bei der Gewerbesteuer an — unverändert seit dem Jahr 1970.
Die wichtigsten Zahlen
- Grundsteuer A: 180 %, Grundsteuer B: 210 %, Gewerbesteuer: 250 %
- Unverändert seit 1970
- Angewandt auf die Grundbeträge, nicht auf das Aufkommen
- Ergebnis ist die Realsteuerkraft
- Reale Mediane im Berichtsjahr 2024: 345 %, 400 % und 380 %
Wozu ein fiktiver Hebesatz dient
Er macht die Hebesatzentscheidung unsichtbar. Vergleicht man Gemeinden über ihr tatsächliches Aufkommen, mischen sich zwei Ursachen: wie viel Substanz vorhanden ist und wie stark die Gemeinde sie belastet. Ein einheitlicher rechnerischer Satz auf die Grundbeträge isoliert die erste Ursache.
Das Ergebnis heißt Realsteuerkraft und ist die Größe, mit der Finanzkraft verglichen wird. Wer wissen will, was ein Betrieb tatsächlich zahlt, braucht dagegen den echten Satz seiner Gemeinde.
Warum die Sätze so niedrig wirken
Weil sie seit 1970 nicht angepasst wurden. Die realen Sätze sind seither deutlich gestiegen: Der Median der Grundsteuer B liegt im Berichtsjahr 2024 bei 400 Prozent, der rechnerische Satz bei 210 — also bei etwas mehr als der Hälfte.
Das ist gewollt. Nur unveränderte Werte halten eine Reihe über Jahrzehnte vergleichbar. Der Preis dafür ist, dass die so ermittelte Steuerkraft unter den tatsächlichen Einnahmen liegt.
Eigene Auswertung. Der Abstand zwischen Rechnung und Wirklichkeit ist beträchtlich: 250 Prozent gegenüber einem Median von 380 bei der Gewerbesteuer über 10.754 Gemeinden, 210 gegenüber 400 bei der Grundsteuer B über 10.734 Gemeinden, jeweils Berichtsjahr 2024. Nur zwei Gemeinden liegen bei der Gewerbesteuer überhaupt auf dem gesetzlichen Mindestsatz von 200 Prozent. Die Werte je Gemeinde stehen im Silo Gewerbesteuer, die Verteilung in der bundesweiten Tabelle, der Rechenweg im Gewerbesteuer-Rechner.
Häufige Fragen zum fiktiven Hebesatz
Zahlt jemand danach Steuern?
Nein. Er dient nur der Statistik und dem Finanzausgleich.
Warum wird er nicht angepasst?
Weil nur unveränderte Sätze den Vergleich über lange Zeiträume erlauben.
Gilt er bundesweit einheitlich?
Im Realsteuervergleich ja. Im Finanzausgleich der Länder gelten eigene Werte, siehe Nivellierungshebesatz.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Statistisches Bundesamt | Qualitätsbericht Realsteuervergleich | EVAS 71231 | 27. Oktober 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder | Regionaldatenbank Deutschland | Berichtsjahr 2024 | 27. Oktober 2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 16 GewStG | geltende Fassung | 27. Oktober 2026 |
| hebesatzatlas.de | Eigene Auswertung des Realsteuervergleichs | Stichtag 31.12.2024 | 27. Oktober 2026 |
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Maik Möhring
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