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Realsteuervergleich: die amtliche Datengrundlage
Der Realsteuervergleich ist die jährliche amtliche Statistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zu Grundsteuer und Gewerbesteuer. Er weist für jede Gemeinde die Hebesätze, die Grundbeträge und das Istaufkommen aus. Er ist die Datengrundlage von hebesatzatlas.de für 10.754 Gemeinden.
Die wichtigsten Punkte
- Herausgeber: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
- Erscheint jährlich, jeweils für ein abgeschlossenes Berichtsjahr
- Enthält Hebesätze für Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer
- Dazu Grundbeträge und Istaufkommen je Gemeinde
- Lizenz: Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Was der Realsteuervergleich enthält
Er ist die einzige Quelle, die die Hebesätze aller deutschen Gemeinden in einer einheitlichen Systematik führt. Neben den drei Sätzen weist er das Aufkommen und die Grundbeträge aus, also die Summe der Steuermessbeträge. Aus beidem lassen sich Vergleiche bilden, die über den reinen Prozentsatz hinausgehen.
Abrufbar ist er über die Regionaldatenbank Deutschland. Die Namensnennung ist Bedingung der Lizenz und steht deshalb auf Methodik und im Fußbereich jeder Datenseite.
Warum er dem laufenden Jahr hinterherhinkt
Jede Ausgabe bezieht sich auf ein abgeschlossenes Berichtsjahr. Ändert eine Gemeinde ihren Hebesatz per Satzung, steht die neue Zahl erst in einer späteren Ausgabe. Wer eine Aussage über das laufende Jahr braucht, muss in die kommunale Hebesatzsatzung sehen.
Daraus folgt die Regel, nach der dieses Portal arbeitet: Jede Zahl trägt ihre Steuerart und ihr Berichtsjahr. Eine Statistik belegt nie die Aktualität, sondern immer nur den Stand, den sie ausweist. Weicht eine Satzung ab, gilt die Satzung, und die Abweichung wird ausgewiesen statt geglättet.
Eigene Auswertung. Aus dem Jahrgang mit Stichtag 31. Dezember 2024 stammen die Werte für 10.754 Gemeinden mit belegtem Gewerbesteuer-Hebesatz und 10.734 mit Grundsteuer B. Der Median liegt bei 380 % beziehungsweise 400 %; bundesweit kommen 194 verschiedene Gewerbesteuer-Hebesätze vor. Die Verteilung zeigt die bundesweite Tabelle, die Werte je Gemeinde das Silo Gewerbesteuer; eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Häufige Fragen zum Realsteuervergleich
Wie oft erscheint er?
Jährlich, jeweils für ein abgeschlossenes Berichtsjahr.
Steht darin der aktuelle Hebesatz?
Nein, der des Berichtsjahres. Für das laufende Jahr ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde maßgeblich.
Darf man die Zahlen weiterverwenden?
Ja, unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 mit Angabe der Quelle.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder | Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich | Berichtsjahr 2024 | 11. Oktober 2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 16 GewStG | geltende Fassung | 11. Oktober 2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 25 GrStG | geltende Fassung | 11. Oktober 2026 |
| hebesatzatlas.de | Eigene Auswertung des Realsteuervergleichs | Stichtag 31.12.2024 | 11. Oktober 2026 |
hebesatzatlas.de gibt die Rechtslage mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Welche Fristen im Einzelfall laufen und was zu veranlassen ist, beurteilt ein steuerlicher Berater; zuständig sind im Übrigen das Finanzamt und die Gemeinde. Weitere Begriffe im Glossar, die Quellenregeln unter Methodik.
Maik Möhring
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