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Gewerbesteuerumlage: 35 Prozent an Bund und Land

Gewerbesteuerumlage: abstrakte Darstellung einer geteilten Fläche mit abgehendem Anteil in Ocker und Petrol, ohne Text, ohne Personen
Gewerbesteuerumlage: abstrakte Darstellung einer geteilten Fläche mit abgehendem Anteil in Ocker und Petrol, ohne Text, ohne Personen (KI-generiertes Symbolbild)

Glossareintrag · Stand:

Kurz erklärt

Die Gewerbesteuerumlage ist derjenige Teil des Gewerbesteueraufkommens, den eine Gemeinde nach Paragraf 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes an den Bund und an ihr Land abführt. Berechnet wird sie aus dem Istaufkommen, geteilt durch den festgesetzten Hebesatz und multipliziert mit dem Vervielfältiger von zusammen 35 Prozent.

Die wichtigsten Zahlen

  • Bundesvervielfältiger 14,5 %, Landesvervielfältiger 20,5 %, zusammen 35 %
  • Formel: Istaufkommen geteilt durch Hebesatz, mal Vervielfältiger
  • Rechtsgrundlage: § 6 Gemeindefinanzreformgesetz
  • Abgeführt wird an das zuständige Finanzamt
  • Der Hebesatz wird aus der Rechnung herausgekürzt

Wie die Gewerbesteuerumlage berechnet wird

§ 6 Abs. 2 GemFinRefG teilt das Istaufkommen durch den festgesetzten Hebesatz und multipliziert das Ergebnis mit dem Vervielfältiger. Nach Absatz 3 setzt dieser sich aus 14,5 Prozent für den Bund und 20,5 Prozent für das Land zusammen.

Ein Beispiel: Eine Gemeinde nimmt 4.500.000 Euro Gewerbesteuer ein und hat einen Hebesatz von 360 Prozent festgesetzt. 4.500.000 geteilt durch 360, multipliziert mit 35 ergibt 437.500 Euro Umlage.

Warum ein hoher Hebesatz die Umlage nicht erhöht

Das ist der eigentliche Kunstgriff der Vorschrift: Weil durch den Hebesatz geteilt wird, kürzt er sich heraus. Die Division durch den Hebesatz führt auf den Grundbetrag — die Umlage bemisst sich also nach der Substanz, nicht nach der Hebesatzentscheidung.

Eine Gemeinde, die ihren Satz anhebt, behält den Zuwachs vollständig. Umgekehrt senkt eine Absenkung die Umlage nicht. Die Hebesatzhoheit nach § 16 GewStG bleibt damit wirtschaftlich unangetastet.

Eigene Auswertung. Rechnet man dasselbe Beispiel mit anderen Sätzen durch, bleibt die Umlage konstant: Bei 4.500.000 Euro Aufkommen und 360 % ergeben sich 437.500 Euro, und bei 600 % Hebesatz wären es bei entsprechend höherem Aufkommen dieselben 35 Prozent des Grundbetrags. Die Spanne der Hebesätze reicht im Berichtsjahr 2024 über 10.754 Gemeinden von 200 % bis 700 %, der Median liegt bei 380 %. Die Werte je Gemeinde stehen im Silo Gewerbesteuer, der Rechenweg im Gewerbesteuer-Rechner.

Häufige Fragen zur Gewerbesteuerumlage

Wie hoch ist der Vervielfältiger?
Zusammen 35 Prozent: 14,5 für den Bund und 20,5 für das Land, § 6 Abs. 3 GemFinRefG.

Zahlt der Betrieb sie?
Nein. Sie wird von der Gemeinde aus ihrem Aufkommen abgeführt und berührt den Steuerbescheid nicht.

Lohnt sich ein niedriger Hebesatz wegen der Umlage?
Nein. Der Hebesatz kürzt sich aus der Rechnung heraus.

Quellen

Rechtsgrundlagen und Datenquellen zu diesem Eintrag
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesministerium der Justiz § 6 GemFinRefG geltende Fassung 23. Oktober 2026
Bundesministerium der Justiz § 16 GewStG geltende Fassung 23. Oktober 2026
Statistisches Bundesamt Qualitätsbericht Realsteuervergleich EVAS 71231 23. Oktober 2026
hebesatzatlas.de Eigene Auswertung des Realsteuervergleichs Stichtag 31.12.2024 23. Oktober 2026

hebesatzatlas.de gibt die Rechtslage und die Datenlage mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig, für den Hebesatz die Gemeinde. Weitere Begriffe im Glossar, die Quellenregeln unter Methodik.

Maik Möhring
Betreiber von hebesatzatlas.de. Kein Steuerberater. Diese Seite gibt die Rechtslage mit Fundstelle wieder.