Über das Projekt hebesatzatlas.de
hebesatzatlas.de weist für jede deutsche Gemeinde aus, wie hoch Grundsteuer A, B und C sowie die Gewerbesteuer festgesetzt sind und wie das im Vergleich zu Kreis, Land und Bund steht. Der Bestand umfasst 10.786 Gemeinden, Berichtsjahr 2022, mit einem Bundesmedian von 365 % bei der Gewerbesteuer.
Die Hebesätze deutscher Gemeinden sind öffentlich. Sie sind trotzdem schwer zu finden, weil sie über amtliche Datenbanken, Landesstatistiken und kommunale Amtsblätter verstreut liegen und jede dieser Quellen einen anderen Stand hat. Dieses Projekt führt sie an einer Stelle zusammen, ohne die Unterschiede zu verwischen.
Die wichtigsten Zahlen
- 10.786 Gemeinden im Bestand, Berichtsjahr 2022
- Bundesmedian Gewerbesteuer 365 %, Grundsteuer B 380 %
- Spannweite der Gewerbesteuer von 200 % bis 650 %
- Landesmediane der Gewerbesteuer zwischen 320 % und 470 %
Was die Seite leistet
Für jede Gemeinde stehen die festgesetzten Hebesätze mit Berichtsjahr, der Vergleich zum Kreis- und Landesmedian in Prozentpunkten und die amtliche Fundstelle bereit. Dazu kommen Rechner für Gewerbesteuer und Grundsteuer, ein Standortvergleich, Ranglisten für Bund und Länder sowie ein Lexikon der Fachbegriffe.
Jede Zahl trägt vier Angaben: Steuerart, Berichtsjahr, Primärquelle und Abrufdatum. Widersprüche zwischen zwei amtlichen Ständen werden mit beiden Fundstellen benannt und nicht zugunsten der bequemeren Zahl aufgelöst. Wie das im Einzelnen funktioniert, steht unter Methodik.
Was die Seite bewusst nicht leistet
hebesatzatlas.de ist kein Steuerberater, kein Vergleichsportal für Kanzleien und kein Ratgeber, der erklärt, wie sich Steuern sparen lassen. Es gibt keine Empfehlung zu einer Sitzverlegung, keine Bewertung einzelner Gemeinden und keine Rangfolge mit Adjektiven. Eine Rangliste sortiert Zahlen; sie beurteilt keine Kommunalpolitik.
Ein niedriger Hebesatz bedeutet auch nicht automatisch eine niedrige Steuerlast. Maßgeblich ist, in welcher Gemeinde eine Betriebsstätte unterhalten wird, und bei mehreren Betriebsstätten wird der Steuermessbetrag nach den §§ 28 ff. GewStG zerlegt. Wer nur den Hebesatz vergleicht, vergleicht zu wenig.
Woher die Daten stammen
Grundlage sind die Veröffentlichungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, die Regionaldatenbank Deutschland, die Bestände der statistischen Landesämter und die Hebesatzsatzungen der Gemeinden. Andere Hebesatz-Portale, Kanzlei-Blogs, Vergleichsportale und Verbandsumfragen sind als Beleg ausgeschlossen.
Die amtlichen Daten stehen unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0. Bei einer Weiterverwendung ist die Namensnennung des Quellenträgers verpflichtend.
Wer das Projekt betreibt und wie es sich finanziert
Betreiber ist Maik Möhring, Publisher aus Ermatingen im Kanton Thurgau. Wer die Inhalte verantwortet und warum hier nicht beraten wird, steht unter Redaktion.
Die Nutzung ist kostenlos und setzt keine Anmeldung voraus. Finanziert wird das Projekt über Werbung und über Empfehlungen zu Software für Buchhaltung und Steuern. Diese Elemente stehen in eigenen, als solche erkennbaren Modulen und niemals im redaktionellen Text. Kein Anbieter kann eine Platzierung kaufen, und keine Gemeinde kann ihren Eintrag beeinflussen.
Häufige Fragen zum Projekt
Kostet die Nutzung etwas?
Nein. Alle Datenseiten, Ranglisten und Rechner sind frei zugänglich und erfordern keine Anmeldung.
Wie aktuell sind die Werte?
Jede Zahl nennt ihr Berichtsjahr oder ihren Gebietsstand. Aus einer Statistik wird nie Aktualität abgeleitet; maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Speichern die Rechner meine Eingaben?
Nein. Sie arbeiten im Browser, speichern nichts und binden keine Dienste Dritter ein. Das Ergebnis ist eine Rechnung, keine Festsetzung; verbindlich ist allein der Steuerbescheid.
Dürfen die Daten weiterverwendet werden?
Ja, unter den Bedingungen der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 und mit Nennung des jeweiligen Quellenträgers.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder | Hebesätze der Realsteuern in Deutschland | Berichtsjahr 2022 | 9. September 2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 28 GewStG | geltende Fassung | 10. September 2026 |
| GovData | Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 | Version 2.0 | 10. September 2026 |
Stand dieser Seite: 10. September 2026. Datenquelle der Realsteuerangaben: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0).
Maik Möhring
Betreiber von hebesatzatlas.de. Kein Steuerberater. Diese Seite gibt die festgesetzten Hebesätze und die Rechtslage mit Fundstelle wieder.