Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Start Lexikon der Realsteuern Unterschied Grundsteuer A und B

Unterschied Grundsteuer A und B: die Abgrenzung

Unterschied Grundsteuer A und B: abstrakte geometrische Gliederung in zwei Flächen, Petrol und Sand, ohne Text und ohne Personen
Unterschied Grundsteuer A und B: abstrakte geometrische Gliederung in zwei Flächen, Petrol und Sand, ohne Text und ohne Personen (KI-generiertes Symbolbild)

Lexikoneintrag · Lesezeit 2 Minuten · Stand:

Grundsteuer A gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Grundsteuer B für alle übrigen bebauten und unbebauten Grundstücke, geregelt in § 25 Absatz 4 GrStG. Seit der Reform zum 1. Januar 2025 können Gemeinden zusätzlich eine Grundsteuer C erheben: einen eigenen, meist höheren Hebesatz für baureife, aber unbebaute Grundstücke nach § 25 Absatz 5 GrStG.

Unterschied Grundsteuer A und B: die rechtliche Abgrenzung

Unterschied Grundsteuer A und B in einem Satz: Grundsteuer A betrifft Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Grundsteuer B alle übrigen Grundstücke – Gemeinden setzen beide Hebesätze getrennt fest, verpflichtend nach § 25 Absatz 4 GrStG.

Die wichtigsten Zahlen: Grundsteuer A und B sind Pflicht nach § 25 Absatz 4 GrStG, Grundsteuer C ist seit 1. Januar 2025 freiwillig nach § 25 Absatz 5 GrStG. Bundesmedian Grundsteuer B: 400 %.

Wofür gilt Grundsteuer A?

Grundsteuer A betrifft Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: Ackerland, Grünland, Wald, Wein- und Gartenbauflächen samt Wirtschaftsgebäuden. Der Hebesatz wirkt auf einen Steuermessbetrag, den das Finanzamt gesondert festsetzt.

Wofür gilt Grundsteuer B?

Grundsteuer B erfasst alle bebauten und unbebauten Grundstücke ohne land- oder forstwirtschaftliche Nutzung: Wohnhäuser, Gewerbeimmobilien, unbebaute Bauplätze. Den eigenen Hebesatz zeigt der Grundsteuer-Rechner.

Was ist Grundsteuer C?

Seit 1. Januar 2025 können Gemeinden nach § 25 Absatz 5 GrStG einen dritten Hebesatz für baureife, unbebaute Grundstücke beschließen, umgangssprachlich Grundsteuer C. Baureif ist ein unbebautes Grundstück nach § 246 Bewertungsgesetz, das sofort bebaut werden könnte. Ziel: Das Halten baureifer Flächen wird teurer. Die Einführung ist freiwillig.

Warum ist der Hebesatz je Steuerart einheitlich?

§ 25 Absatz 4 GrStG schreibt vor, dass der Hebesatz je Gemeinde für alle Betriebe und für alle übrigen Grundstücke einheitlich sein muss. Unterschiedliche Sätze je Ortsteil sind ausgeschlossen – außer bei Gebietsänderungen oder der optionalen Grundsteuer C.

Grundsteuer A, B und C im Vergleich
Merkmal Grundsteuer A Grundsteuer B Grundsteuer C
Betrifft Land- und Forstwirtschaft alle übrigen Grundstücke baureife, unbebaute Grundstücke
Rechtsgrundlage § 25 Abs. 4 Nr. 1 GrStG § 25 Abs. 4 Nr. 2 GrStG § 25 Abs. 5 GrStG
Pflicht/freiwillig Pflicht Pflicht freiwillig, seit 1.1.2025

Eigene Auswertung: Von 10.789 geführten Gemeinden weisen 10.734 einen belegten Grundsteuer-B-Hebesatz aus, im Median 400 % (Datenabruf 21. September 2026). Für A und C liegt keine eigene bundesweite Auswertung vor.

Häufige Fragen zu Grundsteuer A und B

Muss ich Grundsteuer A und B gleichzeitig zahlen?
Nein, je Grundstück fällt nur eine der beiden an.

Gilt Grundsteuer C in jeder Gemeinde?
Nein, die Einführung ist seit 2025 freiwillig.

Wo finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde?
Auf der jeweiligen Gemeindeseite von hebesatzatlas.de, getrennt nach Grundsteuer A und B.

Rechtsgrundlagen und Datenquellen zu dieser Seite
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesministerium der Justiz § 25 GrStG geltende Fassung 21. September 2026
Bundesministerium der Justiz § 246 BewG geltende Fassung 21. September 2026
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg FAQ zur Grundsteuer Stand der Abfrage 21. September 2026

Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung. Für den Hebesatz und Steuermessbetrag der eigenen Gemeinde oder des eigenen Betriebs sind das zuständige Finanzamt und die Gemeindeverwaltung zuständig.

Autor: Maik Möhring, hebesatzatlas.de. Kein Steuerberater; alle Angaben nach bestem Wissen recherchiert, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.