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Unterschied Grundsteuer A und B: die Abgrenzung
Unterschied Grundsteuer A und B: die rechtliche Abgrenzung
Unterschied Grundsteuer A und B in einem Satz: Grundsteuer A betrifft Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Grundsteuer B alle übrigen Grundstücke – Gemeinden setzen beide Hebesätze getrennt fest, verpflichtend nach § 25 Absatz 4 GrStG.
Die wichtigsten Zahlen: Grundsteuer A und B sind Pflicht nach § 25 Absatz 4 GrStG, Grundsteuer C ist seit 1. Januar 2025 freiwillig nach § 25 Absatz 5 GrStG. Bundesmedian Grundsteuer B: 400 %.
Wofür gilt Grundsteuer A?
Grundsteuer A betrifft Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: Ackerland, Grünland, Wald, Wein- und Gartenbauflächen samt Wirtschaftsgebäuden. Der Hebesatz wirkt auf einen Steuermessbetrag, den das Finanzamt gesondert festsetzt.
Wofür gilt Grundsteuer B?
Grundsteuer B erfasst alle bebauten und unbebauten Grundstücke ohne land- oder forstwirtschaftliche Nutzung: Wohnhäuser, Gewerbeimmobilien, unbebaute Bauplätze. Den eigenen Hebesatz zeigt der Grundsteuer-Rechner.
Was ist Grundsteuer C?
Seit 1. Januar 2025 können Gemeinden nach § 25 Absatz 5 GrStG einen dritten Hebesatz für baureife, unbebaute Grundstücke beschließen, umgangssprachlich Grundsteuer C. Baureif ist ein unbebautes Grundstück nach § 246 Bewertungsgesetz, das sofort bebaut werden könnte. Ziel: Das Halten baureifer Flächen wird teurer. Die Einführung ist freiwillig.
Warum ist der Hebesatz je Steuerart einheitlich?
§ 25 Absatz 4 GrStG schreibt vor, dass der Hebesatz je Gemeinde für alle Betriebe und für alle übrigen Grundstücke einheitlich sein muss. Unterschiedliche Sätze je Ortsteil sind ausgeschlossen – außer bei Gebietsänderungen oder der optionalen Grundsteuer C.
| Merkmal | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Grundsteuer C |
|---|---|---|---|
| Betrifft | Land- und Forstwirtschaft | alle übrigen Grundstücke | baureife, unbebaute Grundstücke |
| Rechtsgrundlage | § 25 Abs. 4 Nr. 1 GrStG | § 25 Abs. 4 Nr. 2 GrStG | § 25 Abs. 5 GrStG |
| Pflicht/freiwillig | Pflicht | Pflicht | freiwillig, seit 1.1.2025 |
Eigene Auswertung: Von 10.789 geführten Gemeinden weisen 10.734 einen belegten Grundsteuer-B-Hebesatz aus, im Median 400 % (Datenabruf 21. September 2026). Für A und C liegt keine eigene bundesweite Auswertung vor.
Häufige Fragen zu Grundsteuer A und B
Muss ich Grundsteuer A und B gleichzeitig zahlen?
Nein, je Grundstück fällt nur eine der beiden an.
Gilt Grundsteuer C in jeder Gemeinde?
Nein, die Einführung ist seit 2025 freiwillig.
Wo finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde?
Auf der jeweiligen Gemeindeseite von hebesatzatlas.de, getrennt nach Grundsteuer A und B.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | § 25 GrStG | geltende Fassung | 21. September 2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 246 BewG | geltende Fassung | 21. September 2026 |
| Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg | FAQ zur Grundsteuer | Stand der Abfrage | 21. September 2026 |
Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung. Für den Hebesatz und Steuermessbetrag der eigenen Gemeinde oder des eigenen Betriebs sind das zuständige Finanzamt und die Gemeindeverwaltung zuständig.
Autor: Maik Möhring, hebesatzatlas.de. Kein Steuerberater; alle Angaben nach bestem Wissen recherchiert, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.