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Kreisumlage: womit sich der Landkreis finanziert
Die Kreisumlage ist der Beitrag, den kreisangehörige Gemeinden an ihren Landkreis zahlen, weil dieser keine eigenen Steuern erhebt. Bemessen wird sie an der Finanzkraft der Gemeinde, den Satz beschließt der Kreistag. Kreisfreie Städte zahlen keine — im Verzeichnis dieser Seite sind das 106 von 400 Einheiten.
Die wichtigsten Punkte
- Hauptfinanzierungsquelle der Landkreise
- Rechtsgrundlage ist Landesrecht, geregelt in Kreisordnungen und Finanzausgleichsgesetzen
- Bemessungsgrundlage ist die Finanzkraft, nicht das tatsächliche Aufkommen
- Der Umlagesatz wird in der Haushaltssatzung des Kreises festgesetzt
- Kreisfreie Städte und Stadtkreise zahlen keine Kreisumlage
Warum es die Kreisumlage gibt
Ein Landkreis hat keine eigene Steuerhoheit. Grundsteuer und Gewerbesteuer stehen nach Artikel 106 Abs. 6 GG den Gemeinden zu. Seine Aufgaben — Sozialleistungen, Schulen, Nahverkehr, Rettungsdienst — finanziert er deshalb überwiegend über Umlagen der kreisangehörigen Gemeinden und über Zuweisungen des Landes.
Bemessungsgrundlage ist die Finanzkraft, also im Kern dieselbe rechnerische Größe wie im kommunalen Finanzausgleich. Auch hier wird mit einem rechnerischen und nicht mit dem tatsächlichen Hebesatz gerechnet.
Was das für die Gemeinde bedeutet
Die Kreisumlage ist für viele Gemeinden der größte einzelne Ausgabeposten. Steigt sie, kann eine Gemeinde unter Druck geraten, ihre eigenen Hebesätze anzuheben — auch ohne dass sich an ihren Aufgaben etwas ändert. Hinter einer Hebesatzerhöhung steht deshalb nicht immer eine Entscheidung der Gemeinde selbst.
Eine Wertung trifft diese Seite dazu nicht. Sie weist die Sätze aus und ordnet sie ein; die Gründe im Einzelfall stehen in den Haushaltsunterlagen von Gemeinde und Kreis.
Eigene Auswertung. Das Kreisverzeichnis von hebesatzatlas.de umfasst 400 Einheiten: 252 Landkreise, 42 Kreise, 97 kreisfreie Städte und 9 Stadtkreise. Nur die kreisangehörigen Gemeinden der ersten beiden Gruppen zahlen eine Umlage; für die 106 kreisfreien Städte und Stadtkreise entfällt sie, weil sie Gemeinde- und Kreisaufgaben selbst tragen. Die Kreisübersicht steht unter Kreise, die Werte je Gemeinde im Silo Gewerbesteuer, der Rechenweg im Gewerbesteuer-Rechner.
Häufige Fragen zur Kreisumlage
Zahlen Betriebe sie?
Nein. Sie fließt zwischen Gemeinde und Kreis und berührt keinen Steuerbescheid.
Wer legt den Satz fest?
Der Kreistag in der Haushaltssatzung, im Rahmen des jeweiligen Landesrechts.
Warum zahlen kreisfreie Städte keine?
Weil sie keinem Kreis angehören und dessen Aufgaben selbst erfüllen.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | Artikel 106 GG | geltende Fassung | 29. Oktober 2026 |
| Bundesministerium der Justiz | Artikel 28 GG | geltende Fassung | 29. Oktober 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder | Regionaldatenbank Deutschland | Berichtsjahr 2024 | 29. Oktober 2026 |
| hebesatzatlas.de | Eigenes Kreisverzeichnis | Stand 29.10.2026 | 29. Oktober 2026 |
hebesatzatlas.de gibt die Rechtslage und die Datenlage mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung und keine Rechtsberatung. Für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig, für den Hebesatz die Gemeinde. Weitere Begriffe im Glossar, die Quellenregeln unter Methodik.
Maik Möhring
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