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Baden-Württemberg Rhein-Neckar-Kreis

Gewerbesteuer-Hebesätze Rhein-Neckar-Kreis

Median
360 %
Berichtsjahr 2024
Niedrigster Wert
265 %
Berichtsjahr 2024
Höchster Wert
420 %
Berichtsjahr 2024
Gemeinden mit belegtem Wert
54
jede mit eigener Seite
Kurz beantwortet

Der Median der Gewerbesteuer-Hebesätze im Rhein-Neckar-Kreis beträgt 360 %, gemessen an 54 Gemeinden mit belegtem Wert. Die Werte reichen von 265 % bis 420 %; bundesweit sind es 380 %, also 20 Prozentpunkte mehr.

Die Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis

Gewerbesteuer- und Grundsteuer-B-Hebesätze der 54 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis, Median 360 %, Stand Berichtsjahr 2024
GemeindeEinwohner GewerbesteuerZum Kreismedian Grundsteuer B
Walldorf 15.890 265 % −95 Prozentpunkte 200 %
Heddesbach 475 300 % −60 Prozentpunkte 280 %
St. Leon-Rot 13.957 300 % −60 Prozentpunkte 200 %
Heddesheim 11.950 320 % −40 Prozentpunkte 300 %
Heiligkreuzsteinach 2.663 330 % −30 Prozentpunkte 330 %
Bammental 6.712 340 % −20 Prozentpunkte 340 %
Helmstadt-Bargen 3.891 340 % −20 Prozentpunkte 450 %
Laudenbach 6.490 340 % −20 Prozentpunkte 350 %
Lobbach 2.355 340 % −20 Prozentpunkte 330 %
Malsch 3.490 340 % −20 Prozentpunkte 350 %
Schönbrunn 2.881 340 % −20 Prozentpunkte 340 %
Zuzenhausen 2.275 340 % −20 Prozentpunkte 340 %
Angelbachtal 5.165 350 % −10 Prozentpunkte 360 %
Edingen-Neckarhausen 14.149 350 % −10 Prozentpunkte 380 %
Epfenbach 2.408 350 % −10 Prozentpunkte 380 %
Eschelbronn 2.730 350 % −10 Prozentpunkte 360 %
Gaiberg 2.412 350 % −10 Prozentpunkte 350 %
Hemsbach 11.893 350 % −10 Prozentpunkte 350 %
Hirschberg an der Bergstraße 9.826 350 % −10 Prozentpunkte 330 %
Nußloch 11.357 350 % −10 Prozentpunkte 320 %
Plankstadt 10.436 350 % −10 Prozentpunkte 350 %
Sandhausen 15.424 350 % −10 Prozentpunkte 340 %
Schönau 4.450 350 % −10 Prozentpunkte 360 %
Spechbach 1.691 350 % −10 Prozentpunkte 380 %
Wilhelmsfeld 3.181 350 % −10 Prozentpunkte 430 %
Dossenheim 12.554 360 % 0 Prozentpunkte 370 %
Ladenburg 12.279 360 % 0 Prozentpunkte 340 %
Mühlhausen 8.762 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Neckarbischofsheim 4.197 360 % 0 Prozentpunkte 485 %
Neckargemünd 13.506 360 % 0 Prozentpunkte 400 %
Reilingen 8.127 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Schriesheim 14.956 360 % 0 Prozentpunkte 440 %
Altlußheim 6.309 370 % +10 Prozentpunkte 350 %
Mauer 4.162 370 % +10 Prozentpunkte 370 %
Meckesheim 5.273 370 % +10 Prozentpunkte 360 %
Neulußheim 7.163 370 % +10 Prozentpunkte 380 %
Reichartshausen 2.108 370 % +10 Prozentpunkte 420 %
Brühl 14.211 380 % +20 Prozentpunkte 380 %
Dielheim 9.192 380 % +20 Prozentpunkte 370 %
Eberbach 14.517 380 % +20 Prozentpunkte 400 %
Ilvesheim 9.352 380 % +20 Prozentpunkte 360 %
Ketsch 13.083 380 % +20 Prozentpunkte 440 %
Leimen 27.195 380 % +20 Prozentpunkte 420 %
Neidenstein 1.773 380 % +20 Prozentpunkte 450 %
Oftersheim 12.219 380 % +20 Prozentpunkte 400 %
Rauenberg 8.699 380 % +20 Prozentpunkte 385 %
Weinheim 45.480 380 % +20 Prozentpunkte 450 %
Sinsheim 36.323 395 % +35 Prozentpunkte 390 %
Wiesloch 26.800 395 % +35 Prozentpunkte 420 %
Eppelheim 15.435 400 % +40 Prozentpunkte 400 %
Waibstadt 5.731 410 % +50 Prozentpunkte 450 %
Wiesenbach 3.142 410 % +50 Prozentpunkte 410 %
Hockenheim 21.837 420 % +60 Prozentpunkte 440 %
Schwetzingen 21.816 420 % +60 Prozentpunkte 460 %

Wo ist die Gewerbesteuer im Rhein-Neckar-Kreis am niedrigsten?

Den niedrigsten Gewerbesteuer-Hebesatz setzt Walldorf mit 265 % fest. Am oberen Ende steht Schwetzingen mit 420 %, ebenfalls erreicht von 1 weiteren Gemeinden. Zwischen beiden liegen 155 Prozentpunkte, und alle 54 Gemeinden mit belegtem Wert verteilen sich auf diese Spanne.

Wie ordnet sich der Rhein-Neckar-Kreis bundesweit ein?

Von den 54 Gemeinden mit belegtem Wert liegen 7 über dem bundesweiten Median von 380 %, 37 darunter und 10 genau darauf. Der Kreismedian beträgt 360 % und damit 20 Prozentpunkte unter dem Bundeswert. Unter den 294 Kreisen mit belegten Werten steht der Rhein-Neckar-Kreis damit auf Platz 111, von unten gezählt, innerhalb des eigenen Bundeslandes auf Platz 21 von 35.

Wie viele Einwohner wohnen im Rhein-Neckar-Kreis über dem Kreismedian?

Die einwohnerstärkste Gemeinde des Rhein-Neckar-Kreis ist Weinheim mit 45.480 Einwohnern und einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, also 20 Prozentpunkte über dem Kreismedian. Insgesamt leben 56 Prozent der rund 554.352 erfassten Einwohner des Kreises in Gemeinden, deren Hebesatz über dem Kreismedian liegt.

Wie hoch ist die Grundsteuer B im Rhein-Neckar-Kreis?

Für die Grundsteuer B liegt der Median bei 370 %, über 54 Gemeinden mit belegtem Wert; die Werte reichen von 200 % bis 485 %. Diese Angaben stammen aus der Zeit vor der Grundsteuerreform; ein Vergleich mit Werten ab dem 1. Januar 2025 lässt keinen Schluss auf die Steuerlast zu.

Wie verteilen sich die Hebesätze im Rhein-Neckar-Kreis?

Gemessen an der bundesweiten Verteilung aller Hebesätze liegen von den 54 Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreis 12 im niedrigsten Fünftel, 25 im zweiten Fünftel, 10 im mittleren Fünftel, 3 im vierten Fünftel und 4 im höchsten Fünftel. Am stärksten besetzt ist damit das zweite Fünftel. Dieselbe Einteilung liegt der Einfärbung der Tabelle zugrunde.

Welche Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis sind typisch?

Der Median des Rhein-Neckar-Kreis von 360 % wird am ehesten getroffen von Dossenheim mit 360 %, Ladenburg mit 360 % und Mühlhausen mit 360 %. Die Randwerte der Tabelle sind dagegen Einzelfälle.

Wie schlägt sich der Hebesatz im Rhein-Neckar-Kreis auf die Steuer nieder?

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. In Walldorf wären darauf 8.857,63 Euro Gewerbesteuer fällig, in Schwetzingen 14.038,50 Euro. Der Unterschied im Rhein-Neckar-Kreis beträgt damit 5.180,88 Euro im Jahr. Maßgeblich ist allerdings die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; bestehen mehrere, wird der Messbetrag nach den §§ 28 ff. GewStG zerlegt.

Welche Kreise liegen nahe am Rhein-Neckar-Kreis?

In der nach dem Median geordneten Reihe der Kreise desselben Bundeslandes steht der Rhein-Neckar-Kreis zwischen zwei ähnlichen Werten. Direkt darunter steht Ostalbkreis mit 360 %, darüber folgt Schwarzwald-Baar-Kreis mit 360 %. Die vollständige Reihe steht auf der Landesübersicht.

Häufige Fragen

Wo ist die Gewerbesteuer im Rhein-Neckar-Kreis am niedrigsten?

Walldorf setzt mit 265 % den niedrigsten Gewerbesteuer-Hebesatz im Rhein-Neckar-Kreis fest, Schwetzingen mit 420 % den höchsten. Die Spanne beträgt 155 Prozentpunkte.

Wie ordnet sich der Rhein-Neckar-Kreis bundesweit ein?

7 der 54 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis setzen einen Hebesatz über dem Bundesmedian von 380 % fest, 37 liegen darunter.

Wie viele Einwohner wohnen im Rhein-Neckar-Kreis über dem Kreismedian?

Die einwohnerstärkste Gemeinde des Rhein-Neckar-Kreis ist Weinheim. Dort gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % bei 45.480 Einwohnern.

Wie hoch ist die Grundsteuer B im Rhein-Neckar-Kreis?

Wie verteilen sich die Hebesätze im Rhein-Neckar-Kreis?

Von den 54 Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreis liegen 12 im niedrigsten Fünftel, 25 im zweiten Fünftel, 10 im mittleren Fünftel, 3 im vierten Fünftel und 4 im höchsten Fünftel, gemessen an der bundesweiten Verteilung aller Hebesätze.

Welche Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis sind typisch?

Dem Kreismedian von 360 % am nächsten liegen Dossenheim mit 360 %, Ladenburg mit 360 % und Mühlhausen mit 360 %.

Wie schlägt sich der Hebesatz im Rhein-Neckar-Kreis auf die Steuer nieder?

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag liegt die Gewerbesteuer im Rhein-Neckar-Kreis zwischen 8.857,63 Euro in Walldorf und 14.038,50 Euro in Schwetzingen.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuer-B-Werte in dieser Tabelle stammen aus der Zeit vor der Grundsteuerreform. Zum 1. Januar 2025 hat sich die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird; aus einem Vergleich mit späteren Werten folgt keine Aussage über die Steuerlast. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Quellen

Belege für die Werte auf dieser Seite
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde. Keine steuerliche Beratung — siehe Methodik und Rechner.