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Hebesätze Plankstadt
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Plankstadt beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Rhein-Neckar-Kreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Was der Wert für Plankstadt bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Plankstadt im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 249-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Plankstadt im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Plankstadt | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Rhein-Neckar-Kreis | 360 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 54 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Plankstadt auf Platz 13, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Plankstadt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Plankstadt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Angelbachtal | 350 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Edingen-Neckarhausen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Epfenbach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Eschelbronn | 350 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Gaiberg | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Gewerbesteuer in Plankstadt an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Plankstadt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Plankstadt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Plankstadt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Plankstadt?
Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Plankstadt?
Die Grundsteuer B liegt bei 350 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Plankstadt hoch?
Plankstadt liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Rhein-Neckar-Kreis von 360 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Plankstadt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.