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Baden-Württemberg Rhein-Neckar-Kreis Heddesbach

Hebesätze Heddesbach

Rhein-Neckar-Kreis · AGS 08226027 · 475 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
270 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Heddesbach beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 280 %. Der Median Rhein-Neckar-Kreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Wie Heddesbach zum Landesdurchschnitt liegt

Heddesbach liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 243 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 300 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 5 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.075-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Heddesbach im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Heddesbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Heddesbach 300 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Neckar-Kreis 360 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 54 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Heddesbach auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Heddesbach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Heddesbach Grundsteuer B
St. Leon-Rot 300 % 0 Prozentpunkte 200 %
Heddesheim 320 % +20 Prozentpunkte 300 %
Heiligkreuzsteinach 330 % +30 Prozentpunkte 330 %
Walldorf 265 % −35 Prozentpunkte 200 %
Bammental 340 % +40 Prozentpunkte 340 %

Was die Gewerbesteuer in Heddesbach konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 300 % Hebesatz sind 10.027,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Heddesbach beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Heddesbach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Heddesbach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Heddesbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Heddesbach?

In Heddesbach gilt ein Hebesatz von 300 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.027,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Heddesbach?

Heddesbach setzt die Grundsteuer B auf 280 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Heddesbach hoch?

Der Median Rhein-Neckar-Kreis liegt bei 360 %. Heddesbach liegt damit 60 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Heddesbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Heddesbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.