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Baden-Württemberg Rhein-Neckar-Kreis Waibstadt

Hebesätze Waibstadt

Rhein-Neckar-Kreis · AGS 08226091 · 5.731 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Waibstadt, Stadt

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Waibstadt beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Rhein-Neckar-Kreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wie Waibstadt zum Landesdurchschnitt liegt

Waibstadt liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 177 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 410 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.081 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 464-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Waibstadt nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Waibstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Waibstadt 410 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Neckar-Kreis 360 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 54 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Waibstadt auf Platz 51, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Waibstadt Grundsteuer B
Wiesenbach 410 % 0 Prozentpunkte 410 %
Eppelheim 400 % −10 Prozentpunkte 400 %
Hockenheim 420 % +10 Prozentpunkte 440 %
Schwetzingen 420 % +10 Prozentpunkte 460 %
Sinsheim 395 % −15 Prozentpunkte 390 %

Ein Rechenbeispiel für Waibstadt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 410 % Hebesatz sind 13.704,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Waibstadt nachzulesen ist

Waibstadt legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Waibstadt fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Waibstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Waibstadt?

410 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.704,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Waibstadt?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 450 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Waibstadt hoch?

Gemessen am Median Rhein-Neckar-Kreis von 360 % liegt der Satz von Waibstadt 50 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Waibstadt. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Waibstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.