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Baden-Württemberg Rhein-Neckar-Kreis Rauenberg

Hebesätze Rauenberg

Rhein-Neckar-Kreis · AGS 08226065 · 8.699 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Rauenberg, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Rauenberg ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 385 %. Der Median Rhein-Neckar-Kreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Rauenberg bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Rauenberg im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 305-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Rauenberg im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rauenberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rauenberg 380 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Neckar-Kreis 360 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 54 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rauenberg auf Platz 38, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Rauenberg mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rauenberg Grundsteuer B
Brühl 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Dielheim 380 % 0 Prozentpunkte 370 %
Eberbach 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Ilvesheim 380 % 0 Prozentpunkte 360 %
Ketsch 380 % 0 Prozentpunkte 440 %

Gewerbesteuer in Rauenberg an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Rauenberg beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Rauenberg selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Rauenberg noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rauenberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rauenberg?

In Rauenberg gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rauenberg?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 385 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Rauenberg hoch?

Rauenberg liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Rhein-Neckar-Kreis von 360 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Rauenberg durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Rauenberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.