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Baden-Württemberg Rhein-Neckar-Kreis Neckarbischofsheim

Hebesätze Neckarbischofsheim

Rhein-Neckar-Kreis · AGS 08226055 · 4.197 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Neckarbischofsheim, Stadt

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
485 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
485 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Neckarbischofsheim aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 485 %. Der Median Rhein-Neckar-Kreis liegt bei 360 % und damit auf demselben Wert.

Wo Neckarbischofsheim im Vergleich steht

Der Wert von 360 % ordnet Neckarbischofsheim im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 513 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 624-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Neckarbischofsheim im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neckarbischofsheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neckarbischofsheim 360 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Neckar-Kreis 360 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 54 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neckarbischofsheim auf Platz 26, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Neckarbischofsheim mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neckarbischofsheim Grundsteuer B
Dossenheim 360 % 0 Prozentpunkte 370 %
Ladenburg 360 % 0 Prozentpunkte 340 %
Mühlhausen 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Neckargemünd 360 % 0 Prozentpunkte 400 %
Reilingen 360 % 0 Prozentpunkte 360 %

Was die Gewerbesteuer in Neckarbischofsheim konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 360 % macht daraus 12.033,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Neckarbischofsheim beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Neckarbischofsheim, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Neckarbischofsheim noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neckarbischofsheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neckarbischofsheim?

Neckarbischofsheim setzt 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.033,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neckarbischofsheim?

485 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Neckarbischofsheim hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Neckarbischofsheim liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Neckarbischofsheim. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Neckarbischofsheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.