Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Baden-Württemberg Rhein-Neckar-Kreis St. Leon-Rot

Hebesätze St. Leon-Rot

Rhein-Neckar-Kreis · AGS 08226103 · 13.957 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
200 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
200 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

St. Leon-Rot setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 200 %. Der Median Rhein-Neckar-Kreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in St. Leon-Rot hoch?

243 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 300 % fest. Damit liegt St. Leon-Rot im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 5 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 160-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in St. Leon-Rot nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz St. Leon-Rot, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
St. Leon-Rot 300 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Neckar-Kreis 360 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 54 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht St. Leon-Rot auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu St. Leon-Rot Grundsteuer B
Heddesbach 300 % 0 Prozentpunkte 280 %
Heddesheim 320 % +20 Prozentpunkte 300 %
Heiligkreuzsteinach 330 % +30 Prozentpunkte 330 %
Walldorf 265 % −35 Prozentpunkte 200 %
Bammental 340 % +40 Prozentpunkte 340 %

Ein Rechenbeispiel für St. Leon-Rot

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 300 %, also 10.027,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

St. Leon-Rot legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für St. Leon-Rot fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in St. Leon-Rot

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in St. Leon-Rot?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.027,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in St. Leon-Rot?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 200 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in St. Leon-Rot hoch?

Gemessen am Median Rhein-Neckar-Kreis von 360 % liegt der Satz von St. Leon-Rot 60 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde St. Leon-Rot. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von St. Leon-Rot
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.