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Hebesätze Hockenheim
In Hockenheim gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Rhein-Neckar-Kreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.
Wo Hockenheim im Vergleich steht
Der Wert von 420 % ordnet Hockenheim im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 242 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.089 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 96-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Hockenheim ausweisen
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hockenheim | 420 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Rhein-Neckar-Kreis | 360 % | Berichtsjahr 2024 | +60 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
Von 54 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hockenheim auf Platz 53, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hockenheim | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Schwetzingen | 420 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Waibstadt | 410 % | −10 Prozentpunkte | 450 % |
| Wiesenbach | 410 % | −10 Prozentpunkte | 410 % |
| Eppelheim | 400 % | −20 Prozentpunkte | 400 % |
| Sinsheim | 395 % | −25 Prozentpunkte | 390 % |
Was der Hebesatz in Hockenheim in Euro bedeutet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 420 % macht daraus 14.038,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wo die Festsetzung für Hockenheim nachzulesen ist
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Hockenheim nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Hockenheim noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Hockenheim
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 20.776.686 Euro | 961 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.377.959 Euro | 64 Euro |
| Grundsteuer B | 4.183.765 Euro | 193 Euro |
| Grundsteuer A | 51.468 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 21.623 | |
Je Einwohner flossen Hockenheim im Berichtsjahr 2024 961 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hockenheim
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hockenheim?
Hockenheim setzt 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.038,50 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hockenheim?
440 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Hockenheim hoch?
Der Median Rhein-Neckar-Kreis liegt bei 360 %. Hockenheim liegt damit 60 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Hockenheim legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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