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Baden-Württemberg Rhein-Neckar-Kreis Heiligkreuzsteinach

Hebesätze Heiligkreuzsteinach

Rhein-Neckar-Kreis · AGS 08226029 · 2.663 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Heiligkreuzsteinach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Rhein-Neckar-Kreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Heiligkreuzsteinach zum Landesdurchschnitt liegt

Heiligkreuzsteinach liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 429 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 330 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 27 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 812-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Heiligkreuzsteinach ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Heiligkreuzsteinach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Heiligkreuzsteinach 330 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Neckar-Kreis 360 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 54 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Heiligkreuzsteinach auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Heiligkreuzsteinach Grundsteuer B
Bammental 340 % +10 Prozentpunkte 340 %
Heddesheim 320 % −10 Prozentpunkte 300 %
Helmstadt-Bargen 340 % +10 Prozentpunkte 450 %
Laudenbach 340 % +10 Prozentpunkte 350 %
Lobbach 340 % +10 Prozentpunkte 330 %

Was der Hebesatz in Heiligkreuzsteinach in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 330 % Hebesatz sind 11.030,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Heiligkreuzsteinach nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Heiligkreuzsteinach noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Heiligkreuzsteinach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Heiligkreuzsteinach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Heiligkreuzsteinach?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Heiligkreuzsteinach hoch?

Im Vergleich zum Median Rhein-Neckar-Kreis von 360 % liegt Heiligkreuzsteinach 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Heiligkreuzsteinach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Heiligkreuzsteinach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.