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Hebesätze Wiesloch
Für Wiesloch ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Rhein-Neckar-Kreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Wiesloch hoch?
483 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 395 % fest. Damit liegt Wiesloch im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.010 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 68-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Wiesloch im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Wiesloch | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Rhein-Neckar-Kreis | 360 % | Berichtsjahr 2024 | +35 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 54 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wiesloch auf Platz 48, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Wiesloch liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Wiesloch | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Sinsheim | 395 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Eppelheim | 400 % | +5 Prozentpunkte | 400 % |
| Brühl | 380 % | −15 Prozentpunkte | 380 % |
| Dielheim | 380 % | −15 Prozentpunkte | 370 % |
| Eberbach | 380 % | −15 Prozentpunkte | 400 % |
Was die Gewerbesteuer in Wiesloch konkret kostet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 395 %, also 13.202,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Wiesloch, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Wiesloch noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Was Wiesloch aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 16.864.589 Euro | 608 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.582.230 Euro | 57 Euro |
| Grundsteuer B | 5.663.603 Euro | 204 Euro |
| Grundsteuer A | 49.608 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 27.731 | |
Wiesloch nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 608 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wiesloch
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wiesloch?
In Wiesloch gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wiesloch?
420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Wiesloch hoch?
Wiesloch liegt 35 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Rhein-Neckar-Kreis von 360 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Wiesloch per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.