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Baden-Württemberg Rhein-Neckar-Kreis Eppelheim

Hebesätze Eppelheim

Rhein-Neckar-Kreis · AGS 08226018 · 15.435 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Eppelheim, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Eppelheim ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Rhein-Neckar-Kreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Eppelheim hoch?

1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Eppelheim im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.029 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 136-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Eppelheim im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Eppelheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Eppelheim 400 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Neckar-Kreis 360 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 54 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Eppelheim auf Platz 50, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Eppelheim mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Eppelheim Grundsteuer B
Sinsheim 395 % −5 Prozentpunkte 390 %
Wiesloch 395 % −5 Prozentpunkte 420 %
Waibstadt 410 % +10 Prozentpunkte 450 %
Wiesenbach 410 % +10 Prozentpunkte 410 %
Brühl 380 % −20 Prozentpunkte 380 %

Was die Gewerbesteuer in Eppelheim konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Eppelheim beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Eppelheim, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Eppelheim noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Eppelheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Eppelheim?

400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Eppelheim?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Eppelheim hoch?

Gemessen am Median Rhein-Neckar-Kreis von 360 % liegt der Satz von Eppelheim 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Eppelheim selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Eppelheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.