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Hebesätze Lobbach
340 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Lobbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Rhein-Neckar-Kreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wie Lobbach zum Landesdurchschnitt liegt
Lobbach liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 545 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 340 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 869-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Lobbach im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Lobbach | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Rhein-Neckar-Kreis | 360 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 54 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lobbach auf Platz 6, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Lobbach mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Lobbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bammental | 340 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Helmstadt-Bargen | 340 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Laudenbach | 340 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Malsch | 340 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Schönbrunn | 340 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
Gewerbesteuer in Lobbach an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 340 % Hebesatz sind 11.364,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wer den Hebesatz in Lobbach beschliesst
Zuständig für die Festsetzung ist Lobbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Lobbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lobbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lobbach?
In Lobbach gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lobbach?
330 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Lobbach hoch?
Im Vergleich zum Median Rhein-Neckar-Kreis von 360 % liegt Lobbach 20 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Lobbach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.