Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Baden-Württemberg Rhein-Neckar-Kreis Reichartshausen

Hebesätze Reichartshausen

Rhein-Neckar-Kreis · AGS 08226066 · 2.108 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Reichartshausen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Rhein-Neckar-Kreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Reichartshausen zum Landesdurchschnitt liegt

Reichartshausen liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 315 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 370 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 911-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Reichartshausen im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Reichartshausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Reichartshausen 370 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Neckar-Kreis 360 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 54 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Reichartshausen auf Platz 33, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Reichartshausen

Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Reichartshausen Grundsteuer B
Altlußheim 370 % 0 Prozentpunkte 350 %
Mauer 370 % 0 Prozentpunkte 370 %
Meckesheim 370 % 0 Prozentpunkte 360 %
Neulußheim 370 % 0 Prozentpunkte 380 %
Brühl 380 % +10 Prozentpunkte 380 %

Was die Gewerbesteuer in Reichartshausen konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 370 % Hebesatz sind 12.367,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Reichartshausen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Reichartshausen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Reichartshausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Reichartshausen?

370 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.367,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Reichartshausen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 420 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Reichartshausen hoch?

Reichartshausen liegt 10 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Rhein-Neckar-Kreis von 360 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Reichartshausen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Reichartshausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.