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Hebesätze Reilingen
360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Reilingen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Rhein-Neckar-Kreis liegt bei 360 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Reilingen hoch?
514 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 360 % fest. Damit liegt Reilingen im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 327-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Reilingen vorliegen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Reilingen | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Rhein-Neckar-Kreis | 360 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 54 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Reilingen auf Platz 26, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Reilingen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Reilingen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Dossenheim | 360 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Ladenburg | 360 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Mühlhausen | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Neckarbischofsheim | 360 % | 0 Prozentpunkte | 485 % |
| Neckargemünd | 360 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Reilingen anfällt
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 360 %, also 12.033,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Reilingen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Reilingen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Reilingen
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.778.582 Euro | 331 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 250.993 Euro | 30 Euro |
| Grundsteuer B | 984.226 Euro | 117 Euro |
| Grundsteuer A | 44.621 Euro | 5 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 8.404 | |
Je Einwohner flossen Reilingen im Berichtsjahr 2024 331 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Reilingen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Reilingen?
Reilingen setzt 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.033,00 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Reilingen?
Die Grundsteuer B liegt bei 360 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Reilingen hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Reilingen liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Reilingen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.