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Brandenburg Landkreis Oder-Spree

Gewerbesteuer-Hebesätze Landkreis Oder-Spree

Median
320 %
Berichtsjahr 2024
Niedrigster Wert
300 %
Berichtsjahr 2024
Höchster Wert
395 %
Berichtsjahr 2024
Gemeinden mit belegtem Wert
37
jede mit eigener Seite
Kurz beantwortet

Zwischen 300 % und 395 % liegen die Gewerbesteuer-Hebesätze der 37 Gemeinden im Landkreis Oder-Spree. Der Median beträgt 320 % und damit 60 Prozentpunkte weniger als der bundesweite Wert von 380 %.

Die Gemeinden im Landkreis Oder-Spree

Gewerbesteuer- und Grundsteuer-B-Hebesätze der 37 Gemeinden im Landkreis Oder-Spree, Median 320 %, Stand Berichtsjahr 2024
GemeindeEinwohner GewerbesteuerZum Kreismedian Grundsteuer B
Bad Saarow 6.405 300 % −20 Prozentpunkte 400 %
Berkenbrück 1.089 300 % −20 Prozentpunkte 360 %
Briesen (Mark) 2.942 300 % −20 Prozentpunkte 400 %
Brieskow-Finkenheerd 2.348 300 % −20 Prozentpunkte 350 %
Groß Lindow 1.739 300 % −20 Prozentpunkte 350 %
Langewahl 856 300 % −20 Prozentpunkte 320 %
Mixdorf 924 300 % −20 Prozentpunkte 300 %
Ragow-Merz 515 300 % −20 Prozentpunkte 385 %
Siehdichum 1.523 300 % −20 Prozentpunkte 385 %
Steinhöfel 4.559 300 % −20 Prozentpunkte 405 %
Vogelsang 729 300 % −20 Prozentpunkte 350 %
Woltersdorf 8.497 300 % −20 Prozentpunkte 400 %
Wendisch Rietz 1.638 305 % −15 Prozentpunkte 405 %
Grunow-Dammendorf 513 308 % −12 Prozentpunkte 335 %
Beeskow 8.207 310 % −10 Prozentpunkte 350 %
Schlaubetal 1.821 310 % −10 Prozentpunkte 375 %
Jacobsdorf 1.892 315 % −5 Prozentpunkte 400 %
Diensdorf-Radlow 594 320 % 0 Prozentpunkte 445 %
Grünheide (Mark) 9.093 320 % 0 Prozentpunkte 360 %
Reichenwalde 1.320 320 % 0 Prozentpunkte 430 %
Tauche 3.793 320 % 0 Prozentpunkte 410 %
Ziltendorf 1.495 320 % 0 Prozentpunkte 350 %
Friedland 2.986 324 % +4 Prozentpunkte 400 %
Gosen-Neu Zittau 3.401 325 % +5 Prozentpunkte 380 %
Rauen 2.038 325 % +5 Prozentpunkte 380 %
Spreenhagen 3.551 325 % +5 Prozentpunkte 380 %
Lawitz 560 330 % +10 Prozentpunkte 390 %
Neißemünde 1.618 330 % +10 Prozentpunkte 400 %
Neuzelle 4.267 330 % +10 Prozentpunkte 400 %
Erkner 11.908 340 % +20 Prozentpunkte 400 %
Schöneiche bei Berlin 13.147 340 % +20 Prozentpunkte 440 %
Müllrose 4.699 350 % +30 Prozentpunkte 370 %
Rietz-Neuendorf 4.173 350 % +30 Prozentpunkte 405 %
Storkow (Mark) 9.486 350 % +30 Prozentpunkte 391 %
Wiesenau 1.251 350 % +30 Prozentpunkte 350 %
Fürstenwalde/Spree 32.653 380 % +60 Prozentpunkte 390 %
Eisenhüttenstadt 23.144 395 % +75 Prozentpunkte 445 %

Welche Spanne umfassen die Hebesätze im Landkreis Oder-Spree?

Am oberen Ende der Skala steht Eisenhüttenstadt mit 395 %, am unteren Bad Saarow mit 300 %. Auf dem Median von 320 % liegen 5 der 37 Gemeinden.

Wie ordnet sich der Landkreis Oder-Spree bundesweit ein?

Von den 37 Gemeinden mit belegtem Wert liegen 1 über dem bundesweiten Median von 380 %, 35 darunter und 1 genau darauf. Der Kreismedian beträgt 320 % und damit 60 Prozentpunkte unter dem Bundeswert. Unter den 294 Kreisen mit belegten Werten steht der Landkreis Oder-Spree damit auf Platz 12, von unten gezählt, innerhalb des eigenen Bundeslandes auf Platz 5 von 14.

Wie wirkt sich die Einwohnerzahl im Landkreis Oder-Spree aus?

Die einwohnerstärkste Gemeinde des Landkreis Oder-Spree ist Fürstenwalde/Spree mit 32.653 Einwohnern und einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, also 60 Prozentpunkte über dem Kreismedian. Insgesamt leben 66 Prozent der rund 181.374 erfassten Einwohner des Kreises in Gemeinden, deren Hebesatz über dem Kreismedian liegt.

Wie hoch ist die Grundsteuer B im Landkreis Oder-Spree?

Von 300 % bis 445 % reichen die Grundsteuer-B-Hebesätze; der Median der 37 Gemeinden liegt bei 390 %. Diese Angaben stammen aus der Zeit vor der Grundsteuerreform; ein Vergleich mit Werten ab dem 1. Januar 2025 lässt keinen Schluss auf die Steuerlast zu.

Wie breit streuen die Sätze im Landkreis Oder-Spree?

Gemessen an der bundesweiten Verteilung aller Hebesätze liegen von den 37 Gemeinden des Landkreis Oder-Spree 31 im niedrigsten Fünftel, 4 im zweiten Fünftel, 1 im mittleren Fünftel und 1 im vierten Fünftel. Am stärksten besetzt ist damit das niedrigste Fünftel.

Welche Gemeinden im Landkreis Oder-Spree sind typisch?

Der Median des Landkreis Oder-Spree von 320 % wird am ehesten getroffen von Diensdorf-Radlow mit 320 %, Grünheide (Mark) mit 320 % und Reichenwalde mit 320 %. Die Randwerte der Tabelle sind dagegen Einzelfälle.

Wie schlägt sich der Hebesatz im Landkreis Oder-Spree auf die Steuer nieder?

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. In Bad Saarow wären darauf 10.027,50 Euro Gewerbesteuer fällig, in Eisenhüttenstadt 13.202,88 Euro. Der Unterschied im Landkreis Oder-Spree beträgt damit 3.175,38 Euro im Jahr. Maßgeblich ist allerdings die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; bestehen mehrere, wird der Messbetrag nach den §§ 28 ff. GewStG zerlegt.

Häufige Fragen

Welche Spanne umfassen die Hebesätze im Landkreis Oder-Spree?

Wie ordnet sich der Landkreis Oder-Spree bundesweit ein?

1 der 37 Gemeinden im Landkreis Oder-Spree setzen einen Hebesatz über dem Bundesmedian von 380 % fest, 35 liegen darunter.

Wie wirkt sich die Einwohnerzahl im Landkreis Oder-Spree aus?

Wie hoch ist die Grundsteuer B im Landkreis Oder-Spree?

Wie breit streuen die Sätze im Landkreis Oder-Spree?

Von den 37 Gemeinden des Landkreis Oder-Spree liegen 31 im niedrigsten Fünftel, 4 im zweiten Fünftel, 1 im mittleren Fünftel und 1 im vierten Fünftel, gemessen an der bundesweiten Verteilung aller Hebesätze.

Welche Gemeinden im Landkreis Oder-Spree sind typisch?

Dem Kreismedian von 320 % am nächsten liegen Diensdorf-Radlow mit 320 %, Grünheide (Mark) mit 320 % und Reichenwalde mit 320 %.

Wie schlägt sich der Hebesatz im Landkreis Oder-Spree auf die Steuer nieder?

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag liegt die Gewerbesteuer im Landkreis Oder-Spree zwischen 10.027,50 Euro in Bad Saarow und 13.202,88 Euro in Eisenhüttenstadt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuer-B-Werte in dieser Tabelle stammen aus der Zeit vor der Grundsteuerreform. Zum 1. Januar 2025 hat sich die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird; aus einem Vergleich mit späteren Werten folgt keine Aussage über die Steuerlast. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Quellen

Belege für die Werte auf dieser Seite
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde. Keine steuerliche Beratung — siehe Methodik und Rechner.