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Brandenburg Landkreis Oder-Spree Langewahl

Hebesätze Langewahl

Landkreis Oder-Spree · AGS 12067288 · 856 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Langewahl ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Oder-Spree liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Langewahl im Vergleich steht

Der Wert von 300 % ordnet Langewahl im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 242 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 7 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 291-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Langewahl im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Langewahl, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Langewahl 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oder-Spree 320 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Langewahl auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Langewahl Grundsteuer B
Bad Saarow 300 % 0 Prozentpunkte 400 %
Berkenbrück 300 % 0 Prozentpunkte 360 %
Briesen (Mark) 300 % 0 Prozentpunkte 400 %
Brieskow-Finkenheerd 300 % 0 Prozentpunkte 350 %
Groß Lindow 300 % 0 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Langewahl konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 300 % macht daraus 10.027,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Langewahl nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Langewahl, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Langewahl noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Langewahl

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Langewahl?

In Langewahl gilt ein Hebesatz von 300 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.027,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Langewahl?

Die Grundsteuer B liegt bei 320 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Langewahl hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 320 %. Langewahl liegt 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Langewahl legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Langewahl
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.