Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Brandenburg Landkreis Oder-Spree Reichenwalde

Hebesätze Reichenwalde

Landkreis Oder-Spree · AGS 12067413 · 1.320 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Reichenwalde gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Oder-Spree liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.

Wie Reichenwalde bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Reichenwalde im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 320 % setzen bundesweit 435 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 128 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 240-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Reichenwalde im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Reichenwalde, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Reichenwalde 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oder-Spree 320 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Reichenwalde auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Reichenwalde

Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Reichenwalde Grundsteuer B
Diensdorf-Radlow 320 % 0 Prozentpunkte 445 %
Grünheide (Mark) 320 % 0 Prozentpunkte 360 %
Tauche 320 % 0 Prozentpunkte 410 %
Ziltendorf 320 % 0 Prozentpunkte 350 %
Friedland 324 % +4 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Reichenwalde konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 320 % ergibt das 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Reichenwalde, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Reichenwalde noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Reichenwalde

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Reichenwalde?

320 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.696,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Reichenwalde?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Reichenwalde hoch?

Gemessen am Median Landkreis Oder-Spree von 320 % liegt der Satz von Reichenwalde genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Reichenwalde legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Reichenwalde
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.