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Hebesätze Jacobsdorf
In Jacobsdorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 315 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Oder-Spree liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Was der Wert für Jacobsdorf bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Jacobsdorf im niedrigsten Fünftel; der Satz von 315 % kommt insgesamt 42 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 99 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 199-grösste von 413 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Jacobsdorf nach Quelle
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Jacobsdorf | 315 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Oder-Spree | 320 % | Berichtsjahr 2024 | −5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −65 Prozentpunkte |
Von 37 Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Jacobsdorf auf Platz 17, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Jacobsdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Beeskow | 310 % | −5 Prozentpunkte | 350 % |
| Diensdorf-Radlow | 320 % | +5 Prozentpunkte | 445 % |
| Grünheide (Mark) | 320 % | +5 Prozentpunkte | 360 % |
| Reichenwalde | 320 % | +5 Prozentpunkte | 430 % |
| Schlaubetal | 310 % | −5 Prozentpunkte | 375 % |
Ein Rechenbeispiel für Jacobsdorf
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 315 % sind das 10.528,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wo die Festsetzung für Jacobsdorf nachzulesen ist
Jacobsdorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Jacobsdorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Jacobsdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Jacobsdorf?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 315 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.528,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Jacobsdorf?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Jacobsdorf hoch?
Jacobsdorf liegt 5 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Oder-Spree von 320 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Jacobsdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.