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Brandenburg Landkreis Oder-Spree Jacobsdorf

Hebesätze Jacobsdorf

Landkreis Oder-Spree · AGS 12067237 · 1.892 Einwohner

Gewerbesteuer
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
630 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Jacobsdorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 315 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Oder-Spree liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Was der Wert für Jacobsdorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Jacobsdorf im niedrigsten Fünftel; der Satz von 315 % kommt insgesamt 42 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 99 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 199-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Jacobsdorf nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Jacobsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Jacobsdorf 315 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oder-Spree 320 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −65 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Jacobsdorf auf Platz 17, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Jacobsdorf Grundsteuer B
Beeskow 310 % −5 Prozentpunkte 350 %
Diensdorf-Radlow 320 % +5 Prozentpunkte 445 %
Grünheide (Mark) 320 % +5 Prozentpunkte 360 %
Reichenwalde 320 % +5 Prozentpunkte 430 %
Schlaubetal 310 % −5 Prozentpunkte 375 %

Ein Rechenbeispiel für Jacobsdorf

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 315 % sind das 10.528,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Jacobsdorf nachzulesen ist

Jacobsdorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Jacobsdorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Jacobsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Jacobsdorf?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 315 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.528,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Jacobsdorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Jacobsdorf hoch?

Jacobsdorf liegt 5 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Oder-Spree von 320 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Jacobsdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Jacobsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.