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Brandenburg Landkreis Oder-Spree Rietz-Neuendorf

Hebesätze Rietz-Neuendorf

Landkreis Oder-Spree · AGS 12067426 · 4.173 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
540 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Rietz-Neuendorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Oder-Spree liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Rietz-Neuendorf hoch?

880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Rietz-Neuendorf im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 312 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 139-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Rietz-Neuendorf im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rietz-Neuendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rietz-Neuendorf 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oder-Spree 320 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rietz-Neuendorf auf Platz 32, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rietz-Neuendorf Grundsteuer B
Müllrose 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Storkow (Mark) 350 % 0 Prozentpunkte 391 %
Wiesenau 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Erkner 340 % −10 Prozentpunkte 400 %
Schöneiche bei Berlin 340 % −10 Prozentpunkte 440 %

Was die Gewerbesteuer in Rietz-Neuendorf konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Rietz-Neuendorf nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Rietz-Neuendorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rietz-Neuendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rietz-Neuendorf?

In Rietz-Neuendorf gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rietz-Neuendorf?

405 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Rietz-Neuendorf hoch?

Gemessen am Median Landkreis Oder-Spree von 320 % liegt der Satz von Rietz-Neuendorf 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Rietz-Neuendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.