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Brandenburg Landkreis Oder-Spree Spreenhagen

Hebesätze Spreenhagen

Landkreis Oder-Spree · AGS 12067469 · 3.551 Einwohner

Gewerbesteuer
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

325 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Spreenhagen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Oder-Spree liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Spreenhagen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Spreenhagen im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 325 % setzen bundesweit 63 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 243 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 148-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Spreenhagen ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Spreenhagen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Spreenhagen 325 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oder-Spree 320 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −55 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Spreenhagen auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Spreenhagen Grundsteuer B
Gosen-Neu Zittau 325 % 0 Prozentpunkte 380 %
Rauen 325 % 0 Prozentpunkte 380 %
Friedland 324 % −1 Prozentpunkte 400 %
Diensdorf-Radlow 320 % −5 Prozentpunkte 445 %
Grünheide (Mark) 320 % −5 Prozentpunkte 360 %

Was der Hebesatz in Spreenhagen in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 325 % ergibt das 10.863,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Spreenhagen nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Spreenhagen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Spreenhagen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Spreenhagen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Spreenhagen?

Spreenhagen setzt 325 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.863,13 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Spreenhagen?

Die Grundsteuer B liegt bei 380 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Spreenhagen hoch?

Der Median Landkreis Oder-Spree liegt bei 320 %. Spreenhagen liegt damit 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Spreenhagen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Spreenhagen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.