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Brandenburg Landkreis Oder-Spree Fürstenwalde/Spree

Hebesätze Fürstenwalde/Spree

Landkreis Oder-Spree · AGS 12067144 · 32.653 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Fürstenwalde/Spree, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Fürstenwalde/Spree ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Oder-Spree liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Fürstenwalde/Spree hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Fürstenwalde/Spree im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 387 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 11-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Fürstenwalde/Spree ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Fürstenwalde/Spree, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Fürstenwalde/Spree 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oder-Spree 320 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fürstenwalde/Spree auf Platz 36, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Fürstenwalde/Spree

Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Fürstenwalde/Spree Grundsteuer B
Eisenhüttenstadt 395 % +15 Prozentpunkte 445 %
Müllrose 350 % −30 Prozentpunkte 370 %
Rietz-Neuendorf 350 % −30 Prozentpunkte 405 %
Storkow (Mark) 350 % −30 Prozentpunkte 391 %
Wiesenau 350 % −30 Prozentpunkte 350 %

Was der Hebesatz in Fürstenwalde/Spree in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Fürstenwalde/Spree nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Fürstenwalde/Spree noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fürstenwalde/Spree

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fürstenwalde/Spree?

In Fürstenwalde/Spree gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fürstenwalde/Spree?

390 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Fürstenwalde/Spree hoch?

Der Median Landkreis Oder-Spree liegt bei 320 %. Fürstenwalde/Spree liegt damit 60 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Fürstenwalde/Spree. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Fürstenwalde/Spree
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.