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Brandenburg Landkreis Oder-Spree Wendisch Rietz

Hebesätze Wendisch Rietz

Landkreis Oder-Spree · AGS 12067520 · 1.638 Einwohner

Gewerbesteuer
305 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Wendisch Rietz setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 305 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Oder-Spree liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wo Wendisch Rietz im Vergleich steht

Der Wert von 305 % ordnet Wendisch Rietz im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 12 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 59 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 212-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Wendisch Rietz nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wendisch Rietz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wendisch Rietz 305 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oder-Spree 320 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −75 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wendisch Rietz auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wendisch Rietz Grundsteuer B
Grunow-Dammendorf 308 % +3 Prozentpunkte 335 %
Bad Saarow 300 % −5 Prozentpunkte 400 %
Beeskow 310 % +5 Prozentpunkte 350 %
Berkenbrück 300 % −5 Prozentpunkte 360 %
Briesen (Mark) 300 % −5 Prozentpunkte 400 %

Ein Rechenbeispiel für Wendisch Rietz

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 305 % macht daraus 10.194,63 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.506,88 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Wendisch Rietz nachzulesen ist

Wendisch Rietz legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Wendisch Rietz fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wendisch Rietz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wendisch Rietz?

In Wendisch Rietz gilt ein Hebesatz von 305 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.194,63 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wendisch Rietz?

Wendisch Rietz setzt die Grundsteuer B auf 405 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Wendisch Rietz hoch?

Gemessen am Median Landkreis Oder-Spree von 320 % liegt der Satz von Wendisch Rietz 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Wendisch Rietz. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Wendisch Rietz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.