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Brandenburg Landkreis Oder-Spree Eisenhüttenstadt

Hebesätze Eisenhüttenstadt

Landkreis Oder-Spree · AGS 12067120 · 23.144 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Eisenhüttenstadt, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
445 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
294 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Eisenhüttenstadt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 445 %. Der Median Landkreis Oder-Spree liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 75 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Eisenhüttenstadt hoch?

483 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 395 % fest. Damit liegt Eisenhüttenstadt im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 395 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 23-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Eisenhüttenstadt vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Eisenhüttenstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Eisenhüttenstadt 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oder-Spree 320 % Berichtsjahr 2024 +75 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Eisenhüttenstadt auf Platz 37, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Eisenhüttenstadt mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Eisenhüttenstadt Grundsteuer B
Fürstenwalde/Spree 380 % −15 Prozentpunkte 390 %
Müllrose 350 % −45 Prozentpunkte 370 %
Rietz-Neuendorf 350 % −45 Prozentpunkte 405 %
Storkow (Mark) 350 % −45 Prozentpunkte 391 %
Wiesenau 350 % −45 Prozentpunkte 350 %

Wie viel Gewerbesteuer in Eisenhüttenstadt anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 395 %, also 13.202,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Eisenhüttenstadt beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Eisenhüttenstadt und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Eisenhüttenstadt ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Eisenhüttenstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Eisenhüttenstadt?

In Eisenhüttenstadt gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Eisenhüttenstadt?

Die Grundsteuer B liegt bei 445 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Eisenhüttenstadt hoch?

Gemessen am Median Landkreis Oder-Spree von 320 % liegt der Satz von Eisenhüttenstadt 75 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Eisenhüttenstadt. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Eisenhüttenstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.