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Brandenburg Landkreis Oder-Spree Friedland

Hebesätze Friedland

Landkreis Oder-Spree · AGS 12067137 · 2.986 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Friedland, Stadt

Gewerbesteuer
324 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Friedland setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 324 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Oder-Spree liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 4 Prozentpunkte.

Wo Friedland im Vergleich steht

Der Wert von 324 % ordnet Friedland im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 20 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 223 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 167-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Friedland im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Friedland, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Friedland 324 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oder-Spree 320 % Berichtsjahr 2024 +4 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −56 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Friedland auf Platz 23, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Friedland mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Friedland Grundsteuer B
Gosen-Neu Zittau 325 % +1 Prozentpunkte 380 %
Rauen 325 % +1 Prozentpunkte 380 %
Spreenhagen 325 % +1 Prozentpunkte 380 %
Diensdorf-Radlow 320 % −4 Prozentpunkte 445 %
Grünheide (Mark) 320 % −4 Prozentpunkte 360 %

Gewerbesteuer in Friedland an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 324 % macht daraus 10.829,70 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.871,80 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Friedland beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Friedland selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Friedland noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Friedland

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Friedland?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 324 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.829,70 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Friedland?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Friedland hoch?

Gemessen am Median Landkreis Oder-Spree von 320 % liegt der Satz von Friedland 4 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Friedland per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Friedland
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.