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Brandenburg Landkreis Oder-Spree Steinhöfel

Hebesätze Steinhöfel

Landkreis Oder-Spree · AGS 12067473 · 4.559 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

300 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Steinhöfel aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Oder-Spree liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Steinhöfel bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Steinhöfel im niedrigsten Fünftel; der Satz von 300 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 7 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 129-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Steinhöfel ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steinhöfel, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steinhöfel 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oder-Spree 320 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinhöfel auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Steinhöfel liegt

Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steinhöfel Grundsteuer B
Bad Saarow 300 % 0 Prozentpunkte 400 %
Berkenbrück 300 % 0 Prozentpunkte 360 %
Briesen (Mark) 300 % 0 Prozentpunkte 400 %
Brieskow-Finkenheerd 300 % 0 Prozentpunkte 350 %
Groß Lindow 300 % 0 Prozentpunkte 350 %

Was der Hebesatz in Steinhöfel in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 300 % sind das 10.027,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Steinhöfel nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Steinhöfel noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinhöfel

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinhöfel?

300 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.027,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinhöfel?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 405 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Steinhöfel hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Oder-Spree von 320 % liegt Steinhöfel 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Steinhöfel per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Steinhöfel
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.