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Brandenburg Landkreis Oder-Spree Schöneiche bei Berlin

Hebesätze Schöneiche bei Berlin

Landkreis Oder-Spree · AGS 12067440 · 13.147 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
200 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Schöneiche bei Berlin gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Oder-Spree liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Schöneiche bei Berlin bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schöneiche bei Berlin im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 299 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 52-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Schöneiche bei Berlin vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schöneiche bei Berlin, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schöneiche bei Berlin 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oder-Spree 320 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schöneiche bei Berlin auf Platz 30, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Schöneiche bei Berlin liegt

Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schöneiche bei Berlin Grundsteuer B
Erkner 340 % 0 Prozentpunkte 400 %
Lawitz 330 % −10 Prozentpunkte 390 %
Müllrose 350 % +10 Prozentpunkte 370 %
Neißemünde 330 % −10 Prozentpunkte 400 %
Neuzelle 330 % −10 Prozentpunkte 400 %

Wie viel Gewerbesteuer in Schöneiche bei Berlin anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Schöneiche bei Berlin und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Schöneiche bei Berlin ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schöneiche bei Berlin

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schöneiche bei Berlin?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schöneiche bei Berlin?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 440 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Schöneiche bei Berlin hoch?

Der Median Landkreis Oder-Spree liegt bei 320 %. Schöneiche bei Berlin liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Schöneiche bei Berlin selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Schöneiche bei Berlin
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.