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Brandenburg Landkreis Oder-Spree Grunow-Dammendorf

Hebesätze Grunow-Dammendorf

Landkreis Oder-Spree · AGS 12067205 · 513 Einwohner

Gewerbesteuer
308 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
335 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
231 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Grunow-Dammendorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 308 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 335 %. Der Median Landkreis Oder-Spree liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 12 Prozentpunkte.

Wie Grunow-Dammendorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Grunow-Dammendorf im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 308 % setzen bundesweit 2 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 67 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 377-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Grunow-Dammendorf vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Grunow-Dammendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Grunow-Dammendorf 308 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oder-Spree 320 % Berichtsjahr 2024 −12 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −72 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Grunow-Dammendorf auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Grunow-Dammendorf

Gemeinden im Landkreis Oder-Spree mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Grunow-Dammendorf Grundsteuer B
Beeskow 310 % +2 Prozentpunkte 350 %
Schlaubetal 310 % +2 Prozentpunkte 375 %
Wendisch Rietz 305 % −3 Prozentpunkte 405 %
Jacobsdorf 315 % +7 Prozentpunkte 400 %
Bad Saarow 300 % −8 Prozentpunkte 400 %

Wie viel Gewerbesteuer in Grunow-Dammendorf anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 308 % ergibt das 10.294,90 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.406,60 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Grunow-Dammendorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Grunow-Dammendorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Grunow-Dammendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Grunow-Dammendorf?

308 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.294,90 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Grunow-Dammendorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 335 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Grunow-Dammendorf hoch?

Der Median Landkreis Oder-Spree liegt bei 320 %. Grunow-Dammendorf liegt damit 12 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Grunow-Dammendorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Grunow-Dammendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.