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Sachsen Landkreis Leipzig

Gewerbesteuer-Hebesätze Landkreis Leipzig

Median
400 %
Berichtsjahr 2026
Niedrigster Wert
380 %
Berichtsjahr 2026
Höchster Wert
460 %
Berichtsjahr 2026
Gemeinden mit belegtem Wert
30
jede mit eigener Seite
Kurz beantwortet

400 % beträgt der Median der Gewerbesteuer-Hebesätze im Landkreis Leipzig. Der niedrigste Wert der 30 Gemeinden liegt bei 380 %, der höchste bei 460 %; bundesweit sind es 380 %.

Die Gemeinden im Landkreis Leipzig

Gewerbesteuer- und Grundsteuer-B-Hebesätze der 30 Gemeinden im Landkreis Leipzig, Median 400 %, Stand Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeEinwohner GewerbesteuerZum Kreismedian Grundsteuer B
Otterwisch 1.372 380 % −20 Prozentpunkte 400 %
Markranstädt 16.161 383 % −17 Prozentpunkte 300 %
Elstertrebnitz 1.303 390 % −10 Prozentpunkte 330 %
Kitzscher 5.195 390 % −10 Prozentpunkte 435 %
Thallwitz 3.528 398 % −2 Prozentpunkte 430 %
Bad Lausick 8.190 400 % 0 Prozentpunkte 380 %
Böhlen 6.800 400 % 0 Prozentpunkte 380 %
Borna 19.207 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Brandis 9.740 400 % 0 Prozentpunkte 340 %
Geithain 6.816 400 % 0 Prozentpunkte 385 %
Grimma 28.164 400 % 0 Prozentpunkte 340 %
Großpösna 5.529 400 % 0 Prozentpunkte 315 %
Lossatal 6.120 400 % 0 Prozentpunkte 350 %
Pegau 6.585 400 % 0 Prozentpunkte 430 %
Regis-Breitingen 3.827 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Wurzen 16.493 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Borsdorf 8.244 405 % +5 Prozentpunkte 320 %
Frohburg 12.331 405 % +5 Prozentpunkte 390 %
Belgershain 3.364 410 % +10 Prozentpunkte 300 %
Bennewitz 5.093 410 % +10 Prozentpunkte 340 %
Groitzsch 7.545 410 % +10 Prozentpunkte 370 %
Rötha 6.503 410 % +10 Prozentpunkte 430 %
Trebsen/Mulde 3.802 410 % +10 Prozentpunkte 350 %
Zwenkau 9.315 410 % +10 Prozentpunkte 352 %
Machern 6.803 420 % +20 Prozentpunkte 420 %
Markkleeberg 24.676 420 % +20 Prozentpunkte 285 %
Neukieritzsch 6.859 420 % +20 Prozentpunkte 420 %
Parthenstein 3.565 420 % +20 Prozentpunkte 280 %
Colditz 8.348 450 % +50 Prozentpunkte 433 %
Naunhof 8.832 460 % +60 Prozentpunkte 327 %

Welche Gemeinde im Landkreis Leipzig verlangt am wenigsten Gewerbesteuer?

Otterwisch liegt mit 380 % am unteren Rand der 30 Gemeinden, Naunhof mit 460 % am oberen. Die Spanne von 80 Prozentpunkten entscheidet bei einem Steuermessbetrag von 3.500 Euro über rund 2.800 Euro Jahressteuer.

Wie ordnet sich der Landkreis Leipzig bundesweit ein?

Von den 30 Gemeinden mit belegtem Wert liegen 29 über dem bundesweiten Median von 380 %, 0 darunter und 1 genau darauf. Der Kreismedian beträgt 400 % und damit 20 Prozentpunkte über dem Bundeswert. Unter den 294 Kreisen mit belegten Werten steht der Landkreis Leipzig damit auf Platz 233, von unten gezählt, innerhalb des eigenen Bundeslandes auf Platz 7 von 10.

Wie viele Einwohner wohnen im Landkreis Leipzig über dem Kreismedian?

Die einwohnerstärkste Gemeinde des Landkreis Leipzig ist Grimma mit 28.164 Einwohnern und einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, also genau auf dem Kreismedian. Insgesamt leben 44 Prozent der rund 260.310 erfassten Einwohner des Kreises in Gemeinden, deren Hebesatz über dem Kreismedian liegt.

Haben Gemeinden im Landkreis Leipzig ihre Hebesätze geändert?

Im Vergleich zum Stand des Berichtsjahrs 2026 liegen 4 von 30 Gemeinden inzwischen höher. Gesenkt hat ihn keine. Die grösste Änderung verzeichnet Machern: von 400 % auf 420 %.

Wie hoch ist die Grundsteuer B im Landkreis Leipzig?

Bei der Grundsteuer B beträgt der mittlere Satz 375 %. Über 30 Gemeinden hinweg reicht die Spanne von 280 % bis 435 %.

Sind die Gemeinden im Landkreis Leipzig eher günstig oder eher teuer?

Die 30 Gemeinden des Landkreis Leipzig verteilen sich bundesweit betrachtet so: 1 im mittleren Fünftel, 15 im vierten Fünftel und 14 im höchsten Fünftel. Der Schwerpunkt liegt im vierte Fünftel. Dieselbe Einteilung liegt der Einfärbung der Tabelle zugrunde.

Wo liegt der Landkreis Leipzig in der Mitte?

Der Median des Landkreis Leipzig von 400 % wird am ehesten getroffen von Bad Lausick mit 400 %, Böhlen mit 400 % und Borna mit 400 %. Die Randwerte der Tabelle sind dagegen Einzelfälle.

Wie schlägt sich der Hebesatz im Landkreis Leipzig auf die Steuer nieder?

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Daraus werden in Otterwisch 12.701,50 Euro, in Naunhof dagegen 15.375,50 Euro — im Landkreis Leipzig also 2.674,00 Euro Unterschied pro Jahr. Maßgeblich ist allerdings die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; bestehen mehrere, wird der Messbetrag nach den §§ 28 ff. GewStG zerlegt.

Häufige Fragen

Welche Gemeinde im Landkreis Leipzig verlangt am wenigsten Gewerbesteuer?

Am wenigsten verlangt Otterwisch mit 380 %. Der höchste Satz im Landkreis Leipzig liegt bei 460 % in Naunhof; dazwischen liegen 80 Prozentpunkte.

Wie ordnet sich der Landkreis Leipzig bundesweit ein?

29 der 30 Gemeinden im Landkreis Leipzig setzen einen Hebesatz über dem Bundesmedian von 380 % fest, 0 liegen darunter.

Wie viele Einwohner wohnen im Landkreis Leipzig über dem Kreismedian?

Die einwohnerstärkste Gemeinde des Landkreis Leipzig ist Grimma. Dort gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % bei 28.164 Einwohnern.

Haben Gemeinden im Landkreis Leipzig ihre Hebesätze geändert?

4 von 30 Gemeinden im Landkreis Leipzig haben den Gewerbesteuer-Hebesatz angehoben, keine haben ihn gesenkt.

Wie hoch ist die Grundsteuer B im Landkreis Leipzig?

Sind die Gemeinden im Landkreis Leipzig eher günstig oder eher teuer?

Von den 30 Gemeinden des Landkreis Leipzig liegen 1 im mittleren Fünftel, 15 im vierten Fünftel und 14 im höchsten Fünftel, gemessen an der bundesweiten Verteilung aller Hebesätze.

Wo liegt der Landkreis Leipzig in der Mitte?

Dem Kreismedian von 400 % am nächsten liegen Bad Lausick mit 400 %, Böhlen mit 400 % und Borna mit 400 %.

Wie schlägt sich der Hebesatz im Landkreis Leipzig auf die Steuer nieder?

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag liegt die Gewerbesteuer im Landkreis Leipzig zwischen 12.701,50 Euro in Otterwisch und 15.375,50 Euro in Naunhof.

Quellen

Belege für die Werte auf dieser Seite
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026

Maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde. Keine steuerliche Beratung — siehe Methodik und Rechner.