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Sachsen Landkreis Leipzig Neukieritzsch

Hebesätze Neukieritzsch

Landkreis Leipzig · AGS 14729320 · 6.859 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
420 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
330 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Neukieritzsch gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Leipzig liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 420 % aus.

Ist der Hebesatz in Neukieritzsch hoch?

243 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 420 % fest. Damit liegt Neukieritzsch im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 362 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 112-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Neukieritzsch vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neukieritzsch, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neukieritzsch 420 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Neukieritzsch 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Leipzig 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Leipzig mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neukieritzsch auf Platz 25, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Leipzig mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neukieritzsch Grundsteuer B
Machern 420 % 0 Prozentpunkte 420 %
Markkleeberg 420 % 0 Prozentpunkte 285 %
Parthenstein 420 % 0 Prozentpunkte 280 %
Belgershain 410 % −10 Prozentpunkte 300 %
Bennewitz 410 % −10 Prozentpunkte 340 %

Wie viel Gewerbesteuer in Neukieritzsch anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 420 %, also 14.038,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Neukieritzsch und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Neukieritzsch ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neukieritzsch

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neukieritzsch?

In Neukieritzsch gilt ein Hebesatz von 420 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.038,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neukieritzsch?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 420 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Neukieritzsch hoch?

Gemessen am Median Landkreis Leipzig von 400 % liegt der Satz von Neukieritzsch 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Neukieritzsch. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Neukieritzsch
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.