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Sachsen Landkreis Leipzig Belgershain

Hebesätze Belgershain

Landkreis Leipzig · AGS 14729020 · 3.364 Einwohner

Gewerbesteuer
410 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
300 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
425 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Belgershain ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 410 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Leipzig liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 410 % aus.

Wo Belgershain im Vergleich steht

Der Wert von 410 % ordnet Belgershain im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 176 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 333 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 235-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Belgershain im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Belgershain, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Belgershain 410 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Belgershain 410 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Leipzig 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Leipzig mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Belgershain auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Leipzig mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Belgershain Grundsteuer B
Bennewitz 410 % 0 Prozentpunkte 340 %
Groitzsch 410 % 0 Prozentpunkte 370 %
Rötha 410 % 0 Prozentpunkte 430 %
Trebsen/Mulde 410 % 0 Prozentpunkte 350 %
Zwenkau 410 % 0 Prozentpunkte 352 %

Was die Gewerbesteuer in Belgershain konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 410 % macht daraus 13.704,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Belgershain, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Belgershain noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Belgershain

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Belgershain?

In Belgershain gilt ein Hebesatz von 410 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.704,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Belgershain?

Belgershain setzt die Grundsteuer B auf 300 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Belgershain hoch?

Belgershain liegt 10 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Leipzig von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Belgershain durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Belgershain
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.