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Sachsen Landkreis Leipzig Markranstädt

Hebesätze Markranstädt

Landkreis Leipzig · AGS 14729270 · 16.161 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Markranstädt, Stadt

Gewerbesteuer
383 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
300 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
487 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Markranstädt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 383 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Leipzig liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 17 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 383 % aus.

Wie Markranstädt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Markranstädt im vierten Fünftel. Denselben Satz von 383 % setzen bundesweit 13 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 45 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 38-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Markranstädt im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Markranstädt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Markranstädt 383 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Markranstädt 383 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Leipzig 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −17 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +3 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Leipzig mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Markranstädt auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Markranstädt liegt

Gemeinden im Landkreis Leipzig mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Markranstädt Grundsteuer B
Otterwisch 380 % −3 Prozentpunkte 400 %
Elstertrebnitz 390 % +7 Prozentpunkte 330 %
Kitzscher 390 % +7 Prozentpunkte 435 %
Thallwitz 398 % +15 Prozentpunkte 430 %
Bad Lausick 400 % +17 Prozentpunkte 380 %

Was die Gewerbesteuer in Markranstädt konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 383 % ergibt das 12.801,78 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 100,27 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Markranstädt, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Markranstädt noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Markranstädt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Markranstädt?

Markranstädt setzt 383 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.801,78 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Markranstädt?

Die Grundsteuer B liegt bei 300 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Markranstädt hoch?

Der Median Landkreis Leipzig liegt bei 400 %. Markranstädt liegt damit 17 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Markranstädt per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Markranstädt
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.