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Sachsen Landkreis Leipzig Brandis

Hebesätze Brandis

Landkreis Leipzig · AGS 14729070 · 9.740 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Brandis, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
340 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
440 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Brandis setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Leipzig liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.

Wie Brandis zum Landesdurchschnitt liegt

Brandis liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 70-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Brandis im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Brandis, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Brandis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Brandis 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Leipzig 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Leipzig mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Brandis auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Leipzig mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Brandis Grundsteuer B
Bad Lausick 400 % 0 Prozentpunkte 380 %
Böhlen 400 % 0 Prozentpunkte 380 %
Borna 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Geithain 400 % 0 Prozentpunkte 385 %
Grimma 400 % 0 Prozentpunkte 340 %

Gewerbesteuer in Brandis an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Brandis selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Brandis noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Brandis

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Brandis?

In Brandis gilt ein Hebesatz von 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Brandis?

340 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Brandis hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Brandis liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Brandis legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Brandis
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.