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Sachsen Landkreis Leipzig Zwenkau

Hebesätze Zwenkau

Landkreis Leipzig · AGS 14729430 · 9.315 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Zwenkau, Stadt

Gewerbesteuer
410 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
352 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
441 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

410 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Zwenkau aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 352 %. Der Median Landkreis Leipzig liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 410 % aus.

Wie Zwenkau bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Zwenkau im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 410 % setzen bundesweit 177 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 333 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 74-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Zwenkau im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Zwenkau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Zwenkau 410 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Zwenkau 410 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Leipzig 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Leipzig mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Zwenkau auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Zwenkau

Gemeinden im Landkreis Leipzig mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Zwenkau Grundsteuer B
Belgershain 410 % 0 Prozentpunkte 300 %
Bennewitz 410 % 0 Prozentpunkte 340 %
Groitzsch 410 % 0 Prozentpunkte 370 %
Rötha 410 % 0 Prozentpunkte 430 %
Trebsen/Mulde 410 % 0 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Zwenkau an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 410 % ergibt das 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Zwenkau selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Zwenkau noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Zwenkau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Zwenkau?

Zwenkau setzt 410 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.704,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Zwenkau?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 352 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Zwenkau hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Leipzig von 400 % liegt Zwenkau 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Zwenkau selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Zwenkau
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.