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Hebesätze Thallwitz
398 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Thallwitz aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Leipzig liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 398 % aus.
Wo Thallwitz im Vergleich steht
Der Wert von 398 % ordnet Thallwitz im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 11 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 177 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 225-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Thallwitz vorliegen
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Thallwitz | 398 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Thallwitz | 398 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Leipzig | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | −2 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +18 Prozentpunkte |
Von 30 Gemeinden im Landkreis Leipzig mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Thallwitz auf Platz 5, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Thallwitz | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Lausick | 400 % | +2 Prozentpunkte | 380 % |
| Böhlen | 400 % | +2 Prozentpunkte | 380 % |
| Borna | 400 % | +2 Prozentpunkte | 420 % |
| Brandis | 400 % | +2 Prozentpunkte | 340 % |
| Geithain | 400 % | +2 Prozentpunkte | 385 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Thallwitz anfällt
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 398 % macht daraus 13.303,15 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 601,65 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Thallwitz und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Thallwitz ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Thallwitz
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Thallwitz?
Thallwitz setzt 398 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.303,15 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Thallwitz?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 430 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Thallwitz hoch?
Thallwitz liegt 2 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Leipzig von 400 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Thallwitz legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.