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Sachsen Landkreis Leipzig Borsdorf

Hebesätze Borsdorf

Landkreis Leipzig · AGS 14729060 · 8.244 Einwohner

Gewerbesteuer
405 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
320 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
250 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

405 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Borsdorf aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Leipzig liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 405 % aus.

Ist der Hebesatz in Borsdorf hoch?

55 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 405 % fest. Damit liegt Borsdorf im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 322 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 86-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Borsdorf im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Borsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Borsdorf 405 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Borsdorf 405 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Leipzig 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Leipzig mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Borsdorf auf Platz 17, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Leipzig mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Borsdorf Grundsteuer B
Frohburg 405 % 0 Prozentpunkte 390 %
Bad Lausick 400 % −5 Prozentpunkte 380 %
Belgershain 410 % +5 Prozentpunkte 300 %
Bennewitz 410 % +5 Prozentpunkte 340 %
Böhlen 400 % −5 Prozentpunkte 380 %

Was die Gewerbesteuer in Borsdorf konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 405 %, also 13.537,13 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Borsdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Borsdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Borsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Borsdorf?

Borsdorf setzt 405 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.537,13 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Borsdorf?

Borsdorf setzt die Grundsteuer B auf 320 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Borsdorf hoch?

Der Median Landkreis Leipzig liegt bei 400 %. Borsdorf liegt damit 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Borsdorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Borsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.